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Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: LWG
Gliederungs-Nr.: 77
Normtyp: Gesetz

Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeswassergesetz - LWG -)

In der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1470)

Inhaltsübersicht (1) §§
  
Kapitel 1  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Sachlicher Anwendungsbereich
(zu § 2 des Wasserhaushaltsgesetzes)
1
Einteilung der oberirdischen Gewässer, Begriffsbestimmungen2
Eigentumsverhältnisse an Gewässern erster und zweiter Ordnung, sonstige Gewässer
(zu § 4 Absatz 5 des Wasserhaushaltsgesetzes)
3
Eintragung im Grundbuch
(zu § 4 Absatz 5 des Wasserhaushaltsgesetzes)
4
Bisheriges Eigentum
(zu § 4 Absatz 5 des Wasserhaushaltsgesetzes)
5
Uferlinie
(zu § 4 Absatz 5 des Wasserhaushaltsgesetzes)
6
Verlandung, Überflutung
(zu § 4 Absatz 5 des Wasserhaushaltsgesetzes)
7
Uferabriss
(zu § 4 Absatz 5 des Wasserhaushaltsgesetzes)
8
Verlagerung des Gewässers
(zu § 4 Absatz 5 des Wasserhaushaltsgesetzes)
9
Inseln, verlassenes Gewässerbett
(zu § 4 Absatz 5 des Wasserhaushaltsgesetzes)
10
Bildung und Information11
  
Kapitel 2  
Bewirtschaftung von Gewässern  
  
Abschnitt 1  
Gemeinsame Bestimmungen  
  
Bewirtschaftung in Flussgebietseinheiten
(zu § 7 Absatz 5 des Wasserhaushaltsgesetzes)
12
Verordnungsermächtigung zur Gewässerbewirtschaftung
(zu § 23 des Wasserhaushaltsgesetzes)
13
Gehobene Erlaubnis
(zu § 15 des Wasserhaushaltsgesetzes)
14
Bewilligung
(zu § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes)
15
Rechtsnachfolge
(zu § 8 Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes)
16
  
Abschnitt 2  
Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer  
  
Erlaubnisfreie Benutzungen
(zu § 8 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes)
17
Duldungspflicht des Gewässereigentümers
(zu § 4 Absatz 5 des Wasserhaushaltsgesetzes)
18
Gemeingebrauch
(zu § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes)
19
Regelung des Gemeingebrauchs sowie des Verhaltens im Uferbereich
(zu § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes)
20
Eigentümer- und Anliegergebrauch
(zu § 26 des Wasserhaushaltsgesetzes)
21
Genehmigung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
(zu § 36 des Wasserhaushaltsgesetzes)
22
Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen22a
Unterhaltung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
(zu § 36 des Wasserhaushaltsgesetzes)
23
Anpassung und Rückbau von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
(zu § 36 des Wasserhaushaltsgesetzes)
24
Anlagen zur Benutzung eines Gewässers25
Außer Betrieb Setzen und Beseitigen von Stauanlagen26
Anschluss von Stauanlagen27
Nutzung der Wasserkraft28
Staumarke29
Unbefugtes Ablassen30
Gewässerrandstreifen
(zu § 38 des Wasserhaushaltsgesetzes)
31
  
Abschnitt 3  
Bewirtschaftung des Grundwassers  
  
Entnahmen aus dem Grundwasser
(zu § 46 des Wasserhaushaltsgesetzes)
32
Außer Betrieb Setzen, Beseitigen und Ändern von Benutzungsanlagen33
Erdaufschlüsse, unterirdische Anlagen
(zu § 49 des Wasserhaushaltsgesetzes)
34
  
Kapitel 3  
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen  
  
Abschnitt 1  
Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz  
  
Wasserschutzgebiete
(zu §§ 51, 52 des Wasserhaushaltsgesetzes)
35
Heilquellenschutzgebiete
(zu § 53 des Wasserhaushaltsgesetzes)
36
Wasserentnahmen zur öffentlichen Trinkwasserversorgung
(zu §§ 12, 50 des Wasserhaushaltsgesetzes)
37
Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung
(zu § 50 des Wasserhaushaltsgesetzes)
38
Kostenumlage
(zu § 50 des Wasserhaushaltsgesetzes)
39
Anlagen zur Wassergewinnung und zur Aufbereitung von Wasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung
(zu § 50 des Wasserhaushaltsgesetzes)
40
Anzeigepflicht41
Verpflichtung zur Selbstüberwachung42
  
Abschnitt 2  
Abwasserbeseitigung  
  
Unterabschnitt 1  
Begriffsbestimmungen, Grundsätze  
  
Begriffsbestimmung43
Beseitigung von Niederschlagswasser
(zu § 55 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes)
44
Erlaubniserteilung für das Einleiten von Abwasser
(zu § 57 des Wasserhaushaltsgesetzes)
45
  
Unterabschnitt 2  
Gemeindliche und wasserverbandliche Abwasserbeseitigungspflicht, Übergang von Pflichten  
  
Pflicht und Umfang der gemeindlichen Abwasserbeseitigung
(zu § 56 des Wasserhaushaltsgesetzes)
46
Abwasserbeseitigungskonzept47
Abwasserüberlassungspflicht48
Ausnahmen von der Abwasserbeseitigungspflicht, Übergang auf Dritte49
Gemeinsame Abwasserbeseitigungspflicht
(zu § 56 des Wasserhaushaltsgesetzes)
50
Übergangsregelung51
Übergang gemeindlicher Pflichten auf juristische Personen und Körperschaften des öffentlichen Rechts
(zu § 56 des Wasserhaushaltsgesetzes)
52
Abwasserbeseitigungspflicht im Gebiet von Abwasserverbänden
(zu § 56 des Wasserhaushaltsgesetzes)
53
  
Unterabschnitt 3  
Umlage von Kosten, Ausgleichszahlungen  
  
Umlage von Kosten der Abwasser- und Fremdwasserbeseitigung54
Beitrag an den Kosten der Wasserdienstleistung Abwasserbeseitigung55
  
Unterabschnitt 4  
Anforderungen an Abwasseranlagen, Einleitungen und Selbstüberwachung  
  
Errichtung und Betrieb von Abwasseranlagen
(zu § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes)
56
Anzeige und Genehmigung von Abwasseranlagen57
Einleiten von Abwasser in öffentliche und private Abwasseranlagen
(zu §§ 55, 58, 59 des Wasserhaushaltsgesetzes)
58
Selbstüberwachung von Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen
(zu §§ 60, 61 des Wasserhaushaltsgesetzes)
59
  
Unterabschnitt 5  
Gewässerschutzbeauftragte  
  
Gewässerschutzbeauftragte bei Abwasserverbänden
(zu § 64 des Wasserhaushaltsgesetzes)
60
  
Abschnitt 3  
Gewässerunterhaltung, Ausgleich der Wasserführung, Gewässerausbau  
  
Unterabschnitt 1  
Gewässerunterhaltung  
  
Gewässerunterhaltung
(zu § 39 des Wasserhaushaltsgesetzes)
61
Pflicht zur Gewässerunterhaltung
(zu § 40 des Wasserhaushaltsgesetzes)
62
Gewässerunterhaltung durch Dritte
(zu § 39 des Wasserhaushaltsgesetzes)
63
Umlage des Unterhaltungsaufwands
(zu § 40 des Wasserhaushaltsgesetzes)
64
Entscheidung in Fragen der Gewässerunterhaltung
(zu §§ 39 bis 41 des Wasserhaushaltsgesetzes)
65
  
Unterabschnitt 2  
Ausgleich der Wasserführung  
  
Pflicht zum Ausgleich der Wasserführung66
Umlage des Aufwands für den Ausgleich der Wasserführung67
  
Unterabschnitt 3  
Gewässerausbau  
  
Pflicht zum Gewässerausbau
(zu § 67 des Wasserhaushaltsgesetzes)
68
Umlage des Ausbauaufwands69
Vorteilsausgleich
(zu § 67 des Wasserhaushaltsgesetzes)
70
Grundsätze für den Gewässerausbau
(zu § 67 des Wasserhaushaltsgesetzes)
71
  
Unterabschnitt 4  
Gemeinsame Vorschriften  
  
Finanzierungshilfen des Landes
(zu § 40 des Wasserhaushaltsgesetzes)
72
(entfallen)73
Koordinierung der Unterhaltung und des Ausbaus der Gewässer sowie des Ausgleichs der Wasserführung74
  
Abschnitt 4  
Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken, Rückhaltebecken außerhalb von Gewässern  
  
Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken, Rückhaltebecken außerhalb von Gewässern75
Bau und Betrieb76
  
Abschnitt 5  
Hochwasserschutz  
  
Unterabschnitt 1  
Deiche und andere Hochwasserschutzanlagen  
  
Errichten, Beseitigen, Umgestalten von Deichen und anderen Hochwasserschutzanlagen
(zu § 67 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes)
77
Unterhaltung und Wiederherstellung78
Umlage79
Entscheidung in Unterhaltungsfragen80
Statusbericht
(zu § 67 des Wasserhaushaltsgesetzes)
81
Schutzvorschriften82
  
Unterabschnitt 2  
Überschwemmungsgebiete  
  
Festsetzung und vorläufige Sicherung von Überschwemmungsgebieten
(zu § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes)
83
Besondere Bestimmungen für Überschwemmungsgebiete
(zu § 78 des Wasserhaushaltsgesetzes)
84
Verordnung zum Hochwasserinformations- und Hochwassermeldedienst
(zu § 79 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes)
85
  
Abschnitt 6  
Wasserwirtschaftliche Planung, Grundlagen der Wasserwirtschaft  
  
Unterabschnitt 1  
Hochwasserrisikomanagementplanung nach § 75 des Wasserhaushaltsgesetzes, Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplanung nach §§ 82, 83 des Wasserhaushaltsgesetzes  
  
Beteiligung bei Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan
(zu §§ 82, 83, 85 des Wasserhaushaltsgesetzes)
86
Information und aktive Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Hochwasserrisikomanagementplanung
(zu § 79 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes)
87
Bekanntgabe und Verbindlichkeit der wasserwirtschaftlichen Planungen
(zu §§ 75, 82, 83 des Wasserhaushaltsgesetzes)
88
  
Unterabschnitt 2  
Grundlagen der Wasserwirtschaft, Daten und Dokumentation  
  
Grundlagen der Wasserwirtschaft
(zu § 88 des Wasserhaushaltsgesetzes)
89
Informations- und Dokumentationspflichten
(zu §§ 51, 53, 76, 82, 83 des Wasserhaushaltsgesetzes)
90
  
Unterabschnitt 3  
Wasserbuch  
  
Einrichtung des Wasserbuchs
(zu § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes)
91
Eintragung, Verfahren
(zu § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes)
92
  
Kapitel 4  
Gewässeraufsicht  
  
Aufgaben der Gewässeraufsicht
(zu § 100 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes)
93
Überwachung von Abwassereinleitungen94
Gewässer- und Deichschau95
Kosten der Gewässeraufsicht
(zu § 100 des Wasserhaushaltsgesetzes)
96
  
Kapitel 5  
Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen, Betretungsrechte, Mitwirkungspflichten  
  
Besondere Pflichten Dritter beim Gewässerausbau, Deichbau, der Gewässerunterhaltung und der Gewässer- und Deichschau
(zu § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes)
97
Besondere Pflichten im Interesse der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bei der Erteilung von Wasserrechten, Anzeigeverfahren und Grundlagenermittlung
(zu § 101 des Wasserhaushaltsgesetzes)
98
Einschränkende Vorschriften
(zu §§ 92, 93 des Wasserhaushaltsgesetzes)
99
Wasser- und Hochwassergefahr100
  
Kapitel 6  
Enteignung, Entschädigung, Ausgleich  
  
Enteignung und Enteignungsverfahren
(zu § 71 des Wasserhaushaltsgesetzes)
101
Entschädigungsverfahren
(zu §§ 22, 96 bis 99 des Wasserhaushaltsgesetzes)
102
Ausgleichsverfahren
(zu §§ 22, 52 Absatz 5, § 53 Absatz 5, § 78 Absatz 5 und 6 des Wasserhaushaltsgesetzes)
103
  
Kapitel 7  
Verwaltungsverfahren, Rechtsverordnungen  
  
Abschnitt 1  
Verwaltungsverfahren  
  
Grundsätze104
Verfahren über die Erteilung von Zwangsrechten105
Verfahren über Antrag auf gehobene Erlaubnis oder Bewilligung
(zu § 11 des Wasserhaushaltsgesetzes)
106
Gewässerausbauverfahren
(zu § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes)
107
Sondervorschrift für Wasserverbände108
Sachverständige109
Bauordnungsrechtliche Anforderungen110
Sicherheitsleistung111
  
Abschnitt 2  
Verordnungen  
  
Verordnungen der oberen und unteren Wasserbehörden112
Festsetzen von Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten113
  
Kapitel 8  
Behördenaufbau, Zuständigkeiten  
  
Behördenaufbau114
Sonderordnungsbehörden115
Aufsichtsbehörden116
Bestimmung der zuständigen Behörden117
  
Kapitel 9  
Verkehrliche Regelungen  
  
Schifffahrt118
Hafen- und Ufergeldtarife119
Fähren120
Besondere Pflichten im Interesse der Schifffahrt und des Sports121
(entfallen)122
  
Kapitel 10  
Bußgeld-, Überleitungs- und Schlussbestimmungen  
  
Bußgeldvorschriften123
Einschränkung von Grundrechten124
Überleitung125
Inkrafttreten, Berichtspflicht126
  
Anlagen  
  
(zu § 2 Absatz 1)Anlage 1
(zu § 12)Anlage 2
(zu § 74 Absatz 1 Satz 1)Anlage 3
(1) Red. Anm.:
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/LWG,NW - Landeswassergesetz/
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