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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/MontrProt - Montrealer Ozonschicht-Protokoll/
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Art. 10A MontrProt
Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
Bundesrecht
Art. 10A MontrProt – Weitergabe von Technologie
Jede Vertragspartei unternimmt im Einklang mit den im Rahmen des Finanzierungsmechanismus geförderten Programmen alle durchführbaren Schritte, um sicherzustellen
- a)dass die besten verfügbaren umweltverträglichen Ersatzprodukte und damit zusammenhängenden Technologien rasch an die in Artikel 5 Absatz 1 bezeichneten Vertragsparteien weitergegeben werden und
- b)dass die unter Buchstabe a vorgesehene Weitergabe unter gerechten und möglichst günstigen Bedingungen stattfindet.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/MontrProt - Montrealer Ozonschicht-Protokoll/
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http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=144196,23
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