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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur Verwaltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten im Lande Nordrhein-Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung - (APO VFAng)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur Verwaltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten im Lande Nordrhein-Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung - (APO VFAng)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: APO VFAng
Gliederungs-Nr.: 7123
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur Verwaltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten im Lande Nordrhein-Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung - (APO VFAng)

Vom 5. Juli 1999 (GV. NRW. S. 420)

Außer Kraft am 1. September 2009 durch § 16 Absatz 2 der Verordnung vom 24. Juli 2009 (GV. NRW. S. 446) (1)

Auf Grund der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes im öffentlichen Dienst vom 18. September 1979 (GV. NRW. S. 644) in Verbindung mit §§ 41, 42 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl I S. 1112), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. März 1998 (BGBl I S. 596, 606), und § 1 Nr. 1 der Zweiten Berufsbildungs-Zuständigkeitsverordnung vom 3. Dezember 1991 (GV. NRW. S. 553), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. März 1999 (GV. NRW. S. 86), wird nach Beschlussfassung durch den Berufsbildungsausschuss folgendes verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Erster Teil  
Ausbildung  
  
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes1
Ausbildungsdauer2
Ausbildungsberufsbild3
Ausbildungsrahmenplan4
Dienstbegleitende Unterweisung5
Ausbildungsplan6
Berichtsheft7
  
Zweiter Teil  
Zwischenprüfung  
  
Durchführung der Zwischenprüfung8
Prüfungsausschüsse9
Feststellung des Ausbildungsstandes, Bescheinigung10
  
Dritter Teil  
Abschlussprüfung  
  
Erster Abschnitt  
Prüfungsausschüsse  
  
Errichtung11
Zusammensetzung und Berufung12
Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung13
  
Zweiter Abschnitt  
Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfung  
  
Prüfungsaufgaben und Ermittlung des Gesamtergebnisses14
Zuhörer15
Prüfungstermine und Zulassungsvoraussetzungen16
Aufgabenstellung, Bekanntgabe von Prüfungsterminen und -bereichen17
Aufsicht bei der schriftlichen Prüfung18
Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeiten19
Bewertung20
Niederschrift und Einsichtnahme21
Prüfungszeugnis22
Rücktritt, Nichtteilnahme23
Wiederholung der Prüfung24
Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße25
  
Vierter Teil  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Übergangsregelung26
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten27
  
 Anlagen
  
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Verwaltungsfachangestellten/zum VerwaltungfachangestelltenAnlage 1
Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/VerwaltungsfachangestellterAnlage 2
Niederschrift über den Verlauf der Zwischenprüfung/der schriftlichen Abschlussprüfungfür den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/VerwaltungsfachangestellterAnlage 3
PrüfungsniederschriftAnlage 4
PrüfungszeugnisAnlage 5
Berechnungsbogen für die Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 5 APO VFAng)Anlage 6
(1) Amtl. Anm.:
Zur weiteren Anwendung s. § 16 Absatz 3 der Verordnung vom 24. Juli 2009 (GV. NRW. S. 446)


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/APO VFAng,NW - APO Verwaltungsfachangestellte/
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