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Verordnung über die Kassenführung der Gemeinden (Gemeindekassenverordnung -GemKVO)
Landesrecht Hessen
Titel: Verordnung über die Kassenführung der Gemeinden (Gemeindekassenverordnung -GemKVO)
Normgeber: Hessen
Amtliche Abkürzung: GemKVO
Gliederungs-Nr.: 331-29
gilt ab: 01.01.2012
Normtyp: Rechtsverordnung
gilt bis: 31.12.2024
Fundstelle: GVBl. I 2011 S. 830 vom 30.12.2011

Verordnung über die Kassenführung der Gemeinden
(Gemeindekassenverordnung -GemKVO) *)

Vom 27. Dezember 2011 (GVBl. I S. 830, 2012 S. 19)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Dezember 2016 (GVBl. S. 254)

Aufgrund des § 154 Abs. 3 Nr. 9 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786), verordnet der Minister des Innern und für Sport im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen:

Inhaltsübersicht (2) §§
  
ERSTER ABSCHNITT  
Aufgaben und Organisation der Gemeindekasse  
  
Aufgaben der Gemeindekasse1
Fremde Kassengeschäfte2
Zahlstellen3
Handvorschüsse, Einzahlungskassen und Zahlungen mithilfe von Automaten4
Einrichtung und Geschäftsgang der Gemeindekasse5
  
ZWEITER ABSCHNITT  
Kassenanordnungen  
  
Allgemeines6
Zahlungsanordnung7
Allgemeine Zahlungsanordnung8
Auszahlungsanordnung für das Lastschrifteinzugsverfahren9
Ausnahmen vom Erfordernis der Zahlungsanordnung10
Sachliche und rechnerische Feststellung11
  
DRITTER ABSCHNITT  
Zahlungsverkehr  
  
Allgemeines12
Geldkarten, Debitkarten, Kreditkarten, Schecks13
Einzahlungsquittung14
Verfahren bei Stundung und zwangsweiser Einziehung15
Auszahlungen16
Auszahlungsnachweise17
  
VIERTER ABSCHNITT  
Verwaltung der Kassenmittel und Wertgegenstände  
  
Verwaltung der Kassenmittel18
Aufbewahrung und Beförderung von Zahlungsmitteln19
Verwahrung von Wertgegenständen20
Verwahrung von anderen Gegenständen21
  
FÜNFTER ABSCHNITT  
Tagesabschluss, Abschluss der Bücher  
  
Tagesabschluss22
Zwischenabschlüsse des Journals und des Hauptbuchs23
Abschluss der Bücher24
  
SECHSTER ABSCHNITT  
Besorgung von Kassengeschäften durch Stellen außerhalb der Gemeindeverwaltung  
  
Zahlungsverkehr25
Buchführung26
  
SIEBENTER ABSCHNITT  
Örtliche Prüfung der Gemeindekasse  
  
Zahl der Prüfungen27
Inhalt der Prüfungen28
Prüfungsbericht29
  
ACHTER ABSCHNITT  
Sonderkassen, wirtschaftliche Unternehmen  
  
Allgemeines30
Sonderregelungen31
Sonderregelung für wirtschaftliche Unternehmen32
  
NEUNTER ABSCHNITT  
Begriffsbestimmungen, Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Schriftform, elektronische Signatur33
Begriffsbestimmungen34
Funktionsbezeichnungen35
Übergangsvorschrift36
Inkrafttreten, Außerkrafttreten37
  
Anlage  
  
Bestimmungen über die Entgegennahme von Schecks und Wechseln Anlage 1
*)

GVBl. II 331-29

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell bearbeitet.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch § 37 Satz 2 der Verordnung i.d.F. vom 7. Dezember 2016 (GVBl. S. 254)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Hessen/GemKVO,HE - Gemeindekassenverordnung/
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