Schnelle Seitennavigation
zu aktuellem Ordnerzu Gliederungsaufbau
zu Inhalsübersicht-Funktionen
Inhaltsübersicht
zu Seitennavigation/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/LSÜG,SH - Landessicherheitsüberprüfungsgesetz/§§ 8 - 18, Abschnitt II - Sicherheitsüberprüfung/
Pfad
- Gesetze des Bundes und der Länder
- Schleswig-Holstein
- LSÜG,SH - Landessicherheitsüberprüfungsgesetz
- §§ 8 - 18, Abschnitt II - Sicherheitsüberprüfung
Aktueller Ordner
- § 8 LSÜG, Arten der Sicherheitsüberprüfung
- § 9 LSÜG, Einfache Sicherheitsüberprüfung
- § 10 LSÜG, Erweiterte Sicherheitsüberprüfung
- § 11 LSÜG, Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
- § 12 LSÜG, Datenerhebung
- § 13 LSÜG, Sicherheitserklärung
- § 14 LSÜG, Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten
- § 15 LSÜG, Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- § 16 LSÜG, Vorläufige Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
- § 17 LSÜG, Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- § 18 LSÜG, Aktualisierung der Sicherheitserklärung, Wiederholungsüberprüfung