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/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen-Anhalt/GDG LSA,ST - Gesundheitsdienstgesetz/
Dokument
§ 2 GDG LSA
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausbildung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (Gesundheitsdienstgesetz - GDG LSA)
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausbildung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (Gesundheitsdienstgesetz - GDG LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
§ 2 GDG LSA – Dienstleistungen
Der Öffentliche Gesundheitsdienst ergänzt bei Bedarf die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung und leistet die erforderlichen Hilfen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen-Anhalt/GDG LSA,ST - Gesundheitsdienstgesetz/
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