Schnelle Seitennavigation
zu aktuellem Ordnerzu Gliederungsaufbau
zu Inhalsübersicht-Funktionen
Inhaltsübersicht
zu Seitennavigation/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/NHG,NI - Niedersächsisches Hochschulgesetz/§§ 64 - 67a, Zweiter Teil - Hochschulen in nichtstaatlicher Verantwortung/
Pfad
- Gesetze des Bundes und der Länder
- Niedersachsen
- NHG,NI - Niedersächsisches Hochschulgesetz
- §§ 64 - 67a, Zweiter Teil - Hochschulen in nichtstaatlicher Verantw...
Aktueller Ordner
- § 64 NHG, Staatliche Anerkennung nichtstaatlicher Hochschulen
- § 64a NHG, Anerkennungsverfahren und Akkreditierungen bei nichtstaatlichen Hochschulen
- § 64b NHG, Niederlassungen von anerkannten Hochschulen aus EU- Mitgliedstaaten und anderen Bundes...
- § 64c NHG, Vereinbarungen über die Durchführung von Hochschulausbildungen
- § 65 NHG, Erlöschen und Widerruf der staatlichen Anerkennung
- § 66 NHG, Anerkannte Hochschulen
- § 67 NHG, Staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen
- § 67a NHG, Kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen