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Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern- und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen (Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern- und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen (Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: FrUrlV NRW
Gliederungs-Nr.: 20303
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern- und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen
(Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW)

20303

Vom 10. Januar 2012 (GV. NRW. S. 2, 92) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 13. Dezember 2022 (GV. NRW. S. 1084)

Auf Grund der §§ 73, 74 Absatz 1 und 76 Absatz 1 und 2 des Landesbeamtengesetzes vom 21. April 2009 (GV. NRW. S. 224), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. November 2009 (GV. NRW. S. 570), in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Satz 1 des Landesrichtergesetzes vom 29. März 1966 (GV. NRW. S. 217), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Juni 2009 (GV. NRW. S. 341), wird verordnet:

Inhaltsübersicht §§
  
Teil 1  
Allgemeines  
  
Geltungsbereich1
Arbeitstage2
  
Teil 2  
Mutterschutz  
  
Anwendung des Mutterschutzgesetzes3
Besoldung bei Beschäftigungsverbot, Untersuchungen und Stillzeit4
Zuschuss bei Beschäftigungsverbot während einer Elternzeit5
Entlassungsverbot6
Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen7
Auslage des Mutterschutzgesetzes und dieser Verordnung8
  
Teil 3  
Elternzeit  
  
Anwendung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes9
Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit10
Sonderregelung im Schul- und Hochschuldienst11
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis12
Krankenversicherung13
Richterlicher Dienst14
Übergangsvorschrift15
  
Teil 4  
Pflege- und Familienpflegezeit  
  
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit und sonstige Freistellungen16
Familienpflegezeit16a
  
Teil 5  
Erholungsurlaub  
  
Urlaubsanspruch17
Urlaubsdauer18
Inanspruchnahme des Urlaubs19
Finanzielle Abgeltung von Mindesturlaub bei Beendigung des Beamtenverhältnisses19a
Zeitliche Lage des Urlaubs20
Urlaubsansparung zur Kinderbetreuung20a
Anrechnung des früheren Urlaubs21
Urlaub im Anschluss an eine Kurmaßnahme22
Urlaub beim Abweichen von der Fünf-Tage-Woche23
Beamtinnen und Beamte im Auslandseinsatz24
  
Teil 6  
Sonderurlaub  
  
Urlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten sowie zur Bekämpfung von öffentlichen Notständen25
Urlaub für staatsbürgerliche, berufliche, kirchliche, gewerkschaftliche, sportliche und ähnliche Zwecke26
Urlaub für wissenschaftliche und künstlerische Zwecke im Hochschulbereich27
Urlaub für gewerkschaftliche Aufgaben nach § 53 Beamtenstatusgesetz in Verbindung mit § 93 Landesbeamtengesetz sowie zur Teilnahme an Tarifverhandlungen28
Urlaub für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendhilfe29
Urlaub für eine Ausbildung als Schwesternhelferin oder Pflegediensthelfer30
Urlaub zur Ausübung einer Tätigkeit in zwischenstaatlichen und überstaatlichen Organisationen oder zur Wahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit31
Urlaub für eine fremdsprachliche Aus- oder Fortbildung32
Urlaub aus persönlichen Anlässen33
Urlaub in besonderen Fällen34
Sonderurlaub beim Abweichen von der Fünf-Tage-Woche35
Fortzahlung der Besoldung und Anrechnung auf den Erholungsurlaub36
Sondervorschriften für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts37
  
Teil 7  
Gemeinsame Vorschriften zum Erholungsurlaub und Sonderurlaub  
  
Erkrankung während des Urlaubs38
Antrag und Bewilligung des Urlaubs39
Widerruf und Verlegung eines Urlaubs40
  
Teil 8  
Schlussvorschriften  
  
Inkrafttreten41
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 der Verordnung zur Änderung arbeitszeit- und urlaubsrechtlicher Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10. Januar 2012 (GV. NRW. S. 2, 92)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/FrUrlV NRW,NW - Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW/
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