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- § 68 LWO, Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
- § 69 LWO, Feststellung des Zweitstimmenergebnisses im Land
- § 70 LWO, Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses
- § 71 LWO, Benachrichtigung der gewählten Bewerber der Landeswahlvorschläge
- § 72 LWO, Überprüfung der Wahl durch die Wahlleiter