Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Gesundheitswesen (Gesundheitsdatenschutzgesetz - GDSG NW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Gesundheitswesen (Gesundheitsdatenschutzgesetz - GDSG NW)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: GDSG NW
Gliederungs-Nr.: 21260
Normtyp: Gesetz

Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Gesundheitswesen
(Gesundheitsdatenschutzgesetz - GDSG NW)

Vom 22. Februar 1994 (GV. NW. S. 84)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Februar 2016 (GV. NRW. S. 94)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Allgemeine Grundsätze 
  
Ziel1
Geltungsbereich2
Subsidiaritätsklausel3
Einwilligung4
Übermittlung, Zweckbindung5
Datenverarbeitung für wissenschaftliche Zwecke6
Datenverarbeitung im Auftrag7
Löschung von Daten8
Rechte des Patienten9
  
Zweiter Teil 
  
1. Abschnitt 
Schutz von Patientendaten im Krankenhaus und in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen 
  
Erhebung und Speicherung10
Übermittlung und Nutzung von Daten11
Beauftragter für den Datenschutz12
  
2. Abschnitt 
Schutz von Patientendaten im Rahmen von Maßnahmen nach dem PsychKG außerhalb von Einrichtungen nach dem 1. Abschnitt 
  
Erhebung und Speicherung13
Übermittlung von Daten14
  
Dritter Teil 
Krebsregister 
  
Einrichtung von Krebsregistern 15
Einwilligung des Patienten 16
Datenübermittlung ohne Einwilligung des Patienten 17
Speicherung der Patientendaten 18
Weiterübermittlung der Patientendaten 19
Befragung 20
Auskunft an den Patienten 21
Kosten, Durchführungsbestimmungen 22
  
Vierter Teil 
Gesundheitsämter 
  
Allgemeine Vorschriften23
Amtsärztliche Untersuchungen für den öffentlichen Dienst24
Untersuchungen von Kindern im Kindergarten und von Schülern durch das Gesundheitsamt25
  
Fünfter Teil 
  
Berichtspflicht26
  
Sechster Teil 
Schlussbestimmung 
  
In-Kraft-Treten27


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/GDSG NW,NW - Gesundheitsdatenschutzgesetz/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.