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Gesetz zur Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt in Nordrhein-Westfalen (Strafrechtsbezogenes Unterbringungsgesetz NRW - StrUG NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz zur Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt in Nordrhein-Westfalen (Strafrechtsbezogenes Unterbringungsgesetz NRW - StrUG NRW)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: StrUG NRW
Gliederungs-Nr.: 46
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt in Nordrhein-Westfalen
(Strafrechtsbezogenes Unterbringungsgesetz NRW - StrUG NRW)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Vom 17. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1494)

Geändert durch Gesetz vom 18. Oktober 2022 (GV. NRW. S. 962)

Inhaltsübersicht §§
  
Abschnitt 1  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Anwendungsbereich1
Zweck und Ziel der Unterbringung2
Grundsätze3
  
Abschnitt 2  
Maß der Freiheitsentziehung und Überprüfung der Unterbringung  
  
Maß der Freiheitsentziehung4
Überprüfung der Unterbringung5
  
Abschnitt 3  
Aufnahme, Behandlung und Wiedereingliederung  
  
Aufnahme6
Behandlungsuntersuchung7
Behandlungs- und Eingliederungsangebot8
Behandlung der Anlasserkrankung9
Ärztliche Zwangsmaßnahme zur Herstellung der Selbstbestimmungsfähigkeit10
Ärztliche Zwangsmaßnahme zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr11
Behandlung sonstiger Krankheiten, Gesundheitsförderung, Hygiene12
Schule und berufliche Förderung13
Beschäftigung und Arbeit14
Eingliederung15
Forensische Ambulanzen16
Freiwillige Wiederaufnahme17
  
Abschnitt 4  
Rechte der untergebrachten Personen  
  
Verpflegung18
Erwerb, Besitz und Benutzung von persönlichen Gegenständen19
Information, Kommunikation und Mediennutzung20
Schriftwechsel, Telefongespräche und sonstige Formen der Kommunikation, Pakete21
Besuche22
Freizeitgestaltung23
Ausübung religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse24
Beschwerderecht25
Interessenvertretung untergebrachter Personen26
Eigengeld27
Taschengeld und Bekleidungszuschuss28
Überbrückungsgeld29
  
Abschnitt 5  
Schutz- und Sicherungsmaßnahmen  
  
Durchsuchungen und Kontrollen30
Maßnahmen zur Feststellung von Suchtmittelkonsum31
Beschränkung des Aufenthaltsbereichs, Beobachtung und räumliche Trennung32
Fesselung und Fixierung33
Maßnahmen bei Entweichungen34
Unmittelbarer Zwang35
  
Abschnitt 6  
Datenverarbeitung und Datenschutz  
  
Allgemeine Bestimmungen36
Verarbeitung personenbezogener Daten37
Datenübermittlung38
Auskunft, Akteneinsicht der untergebrachten Person39
Auskunft und Akteneinsicht für wissenschaftliche Zwecke40
Zentrale Datei, Einrichtung automatisierter Übermittlungs- und Abruf verfahren41
Erkennungsdienstliche Unterlagen42
Einrichtungsausweise43
Videoüberwachung innerhalb der Einrichtung44
Videoüberwachung im Umfeld der Einrichtung45
Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung46
  
Abschnitt 7  
Qualitätssicherung und Hausordnung  
  
Einrichtungsstandards47
Qualität, Qualitätsentwicklung, Sicherheitsstandards48
Zusammenarbeit und wissenschaftliche Forschung49
Hausordnung50
  
Abschnitt 8  
Beiräte, Besuchskommissionen  
  
Beiräte51
Besuchskommissionen52
  
Abschnitt 9  
Zuständigkeiten, Aufsicht und Vollstreckungsplan  
  
Zuständigkeiten53
Aufsicht54
Regionalisierung, Vollstreckungsplan55
  
Abschnitt 10  
Kosten, Kostenbeteiligung und Aufwendungsersatz  
  
Kostentragung56
Kostenbeteiligung der untergebrachten Person57
Aufwendungsersatz58
  
Abschnitt 11  
Durchführungsbestimmungen, Grundrechtseinschränkungen, Bundesrecht  
  
Durchführungsbestimmungen59
Einschränkung von Grundrechten60
Ersetzen von Bundesrecht61
  
Abschnitt 12  
Schlussvorschriften  
  
Übergangsvorschrift62
Inkrafttreten63
Berichtspflicht64


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/StrUG NRW,NW - Strafrechtsbezogenes Unterbringungsgesetz NRW/
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