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Abschnitt 8 BeschaffRlTMIK
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales für das Verfahren bei Beschaffungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (BeschaffRlTMIK - Beschaffungsrichtlinie TMIK)
Landesrecht Thüringen
Titel: Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales für das Verfahren bei Beschaffungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (BeschaffRlTMIK - Beschaffungsrichtlinie TMIK)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: BeschaffRlTMIK
Gliederungs-Nr.: 20021-1
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 8 BeschaffRlTMIK – Personal

Die ausreichende Qualifikation des Personals ist Voraussetzung für einen rechtmäßigen Beschaffungsprozess. Es ist zu gewährleisten, dass die Bediensteten, die mit zentralen oder dezentralen Beschaffungen betraut werden, über die erforderliche Fachkompetenz zur Bewältigung des Beschaffungsprozesses verfügen.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 3. April 2024 durch Ziffer 11 Satz 2 der Richtlinie vom 6. März 2024 (ThürStAnz S. 518)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/BeschaffRlTMIK 2021,TH - Beschaffungsrichtlinie TMIK/
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