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/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/BeschaffRlTMIK 2021,TH - Beschaffungsrichtlinie TMIK/
Dokument
Abschnitt 7 BeschaffRlTMIK
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales für das Verfahren bei Beschaffungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (BeschaffRlTMIK - Beschaffungsrichtlinie TMIK)
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales für das Verfahren bei Beschaffungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (BeschaffRlTMIK - Beschaffungsrichtlinie TMIK)
Landesrecht Thüringen
Abschnitt 7 BeschaffRlTMIK – Dienst- und Fachaufsicht
Die Zentrale Beschaffungsstelle untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Präsidenten der LPD. Für die Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht über die mittelbewirtschaftenden Stellen sowie über die dezentralen Beschaffungsstellen gelten die allgemeinen Regelungen zur Dienst- und Fachaufsicht.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 3. April 2024 durch Ziffer 11 Satz 2 der Richtlinie vom 6. März 2024 (ThürStAnz S. 518)
/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/BeschaffRlTMIK 2021,TH - Beschaffungsrichtlinie TMIK/
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http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=9870065,8,20210928
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