Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/BeschaffRlTMIK 2021,TH - Beschaffungsrichtlinie TMIK/
Dokument
Abschnitt 11 BeschaffRlTMIK
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales für das Verfahren bei Beschaffungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (BeschaffRlTMIK - Beschaffungsrichtlinie TMIK)
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales für das Verfahren bei Beschaffungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (BeschaffRlTMIK - Beschaffungsrichtlinie TMIK)
Landesrecht Thüringen
Abschnitt 11 BeschaffRlTMIK – Schlussbestimmungen
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und am 31.12.2026 außer Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten tritt die Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales für das Verfahren bei Beschaffungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (Beschaffungsrichtlinie-BeschaffRlTMIK) vom 15.04.2020 (ThürStAnz Nr. 19/2020 S. 647 ff) außer Kraft.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 3. April 2024 durch Ziffer 11 Satz 2 der Richtlinie vom 6. März 2024 (ThürStAnz S. 518)
/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/BeschaffRlTMIK 2021,TH - Beschaffungsrichtlinie TMIK/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=9870065,12,20210928
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=9870065,12,20210928
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.