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/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV hF WS 18/19,NW - Zulassungszahlenverordnung höhere Fachsemester WS 2018/2019/
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§ 4 ZZV hF WS 18/19
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2018/2019
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2018/2019
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 4 ZZV hF WS 18/19
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2018 in Kraft.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV hF WS 18/19,NW - Zulassungszahlenverordnung höhere Fachsemester WS 2018/2019/
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