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/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/LBAV,NW - Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung/
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§ 13 LBAV
Verordnung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung
Verordnung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 13 LBAV – Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung vom 6. Mai 2010 (GV. NRW S. 285) außer Kraft.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/LBAV,NW - Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung/
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