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Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021 - HHG 2021)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021 - HHG 2021)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: HHG 2021
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2021
(Haushaltsgesetz 2021 - HHG 2021)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Vom 17. Dezember 2020 (GV. NRW. S. 1262) (2)

Geändert durch Gesetz vom 9. September 2021 (GV. NRW. S. 1053)

Inhaltsübersicht (1) §§
  
Abschnitt 1  
Feststellung des Haushaltsplans  
  
Feststellung des Haushaltsplans1
  
Abschnitt 2  
Besondere Regelungen zu den Einnahmen  
  
Kreditmittel2
Kreditmittel zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft3
Kassenverstärkungskredite4
  
Abschnitt 3  
Besondere Regelungen zu den Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  
  
Planstellen und Stellen6
Umsetzung des Grundsatzes der Rehabilitation vor Versorgung6a
Verstärkung von Personalausgaben7
Zusätzliche Ausgaben des Landes und der Kommunen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern8
Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes mit Mitteln des Konjunkturpakets des Bundes8a
Weitergeltung von Verpflichtungsermächtigungen bei Miet- und Bauausgabenbudgetierung9
Allgemeine Vorschriften zur Bewirtschaftung von Sachausgaben und Verpflichtungsermächtigungen -Gegenseitige Deckungsfähigkeit10
Umsetzung von Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen11
Ausgleichsabgabe12
  
Abschnitt 4  
Besondere Festsetzungen und Bewirtschaftungsregelungen für den Haushaltsplan  
  
Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen13
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen14
Veräußerung und Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen15
Weiterbildungsgesetz16
Veräußerung Westdeutsche Spielbanken GmbH17
  
Abschnitt 5  
Bürgschaften, Garantien, sonstige Gewährleistungen, Haftungsfreistellungen  
  
Bürgschaften zur Wirtschaftsförderung18
Bürgschaften für Beteiligungen des Landes19
Besondere Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen20
Gewährleistungen21
Garantien22
 23
  
Abschnitt 6  
Weitere Ermächtigungen  
  
Weitere Ermächtigungen - Epidemie24
  
Abschnitt 7  
Haushaltsentwicklung  
  
Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens25
  
Abschnitt 8  
Besondere Regelungen für landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts, Sondervermögen, Landesbetriebe und Beteiligungen  
  
Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen26
Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen im Hochschulbereich27
  
Abschnitt 9  
Besondere Regelungen für Zuwendungen und die fachbezogene Pauschale  
  
Zuwendungen28
Fachbezogene Pauschale29
Förderung gemeinnütziger Zwecke durch Glücksspieleinnahmen30
  
Abschnitt 10  
Besondere Regelungen im Zusammenhang mit der Abfederung der Folgen der Corona-Krise  
  
Einrichtung von Titeln, Titelgruppen, Haushaltsvermerken und Verpflichtungsermächtigungen31
Ausgaben für Leistungen aus Gründen der Billigkeit32
Haftungsfreistellung zugunsten der NRW.BANK33
Absicherung von Liquiditätsnothilfen an die Kommunen - Programm "KommunalCorona"33a
Kreditierung Steuerverbund Kommunen33b
  
Abschnitt 11  
Besondere Regelungen zur Umsetzung des Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetzes 2021 sowie des NRW-Wiederaufbauhilfegesetzes 2021  
  
Einrichtung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens "Wiederaufbauhilfe Nordrhein-Westfalen 2021"34
Einrichtung von Titeln, Titelgruppen, Haushaltsvermerken, Verpflichtungsermächtigungen, Planstellen und Stellen35
Ausgaben für Leistungen aus Gründen der Billigkeit36
  
  
Abschnitt 12  
Schlussvorschriften  
  
Weitergeltung37
Inkrafttreten38
  
Anlage  
  
Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2021
Gesamtplan
Anlage
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

(2) Red. Anm.:

Für das Haushaltsjahr 2022 siehe Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) vom 17. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1477).



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/HHG 2021,NW - Haushaltsgesetz 2021/
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