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/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV SS 2021,NW - Zulassungszahlenverordnung SS 2021/
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§ 5 ZZV SS 2021
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Sommersemester 2021
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Sommersemester 2021
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 5 ZZV SS 2021
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV SS 2021,NW - Zulassungszahlenverordnung SS 2021/
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