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Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung - WTG DVO)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung - WTG DVO)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: WTG DVO
Gliederungs-Nr.: 820
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes
(Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung - WTG DVO)

Vom 23. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 686)

Geändert durch Verordnung vom 9. Mai 2019 (GV. NRW. S. 235)

Auf Grund des § 45 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 4 bis 7 und Absatz 2 des Wohn- und Teilhabegesetzes (Artikel 2 des Gesetzes zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen vom 2. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 625)) verordnet das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter im Benehmen mit dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags sowie - hinsichtlich des § 45 Absatz 1 Nummer 7 des Wohn- und Teilhabegesetzes - im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr:

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Teil 1 
Allgemeiner Teil 
  
  
Kapitel 1 
Personelle Anforderungen an alle Wohn- und Betreuungsangebote 
  
Fachkräfte1
Persönliche Ausschlussgründe2
Fort- und Weiterbildung3
  
Kapitel 2 
Qualitätssicherung 
  
Veröffentlichung der wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen4
Verfahren zur elektronischen Datenverarbeitung5
  
Teil 2 
Besonderer Teil 
  
Kapitel 1 
Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot 
  
Abschnitt 1 
Anforderungen an die Wohnqualität 
  
Allgemeine Anforderungen6
Individualbereich7
Gemeinschaftsbereiche8
  
Abschnitt 2 
(weggefallen) 
  
(weggefallen)9
  
Abschnitt 3 
Mitwirkung und Mitbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer 
  
Aufgaben des Nutzerinnen- und Nutzerbeirates10
Mitbestimmung des Beirates11
Mitwirkung des Beirates12
Grundsätze der Zusammenarbeit13
Anzahl der Mitglieder14
Wahlgrundsätze15
Wahlverfahren16
Amtszeit des Beirates17
Ende der Mitgliedschaft, Nachrücken von Ersatzmitgliedern18
Verfahrensregelungen zur Beiratsarbeit19
Bildung und Amtszeit des Beratungsgremiums20
Vertretungsgremium21
Bestellung einer Vertrauensperson22
  
Abschnitt 4 
Anzeige- und Dokumentationspflichten 
  
Anzeigepflichten23
Dokumentationspflichten24
  
Kapitel 2 
Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften 
  
Abschnitt 1 
Anforderungen an die Wohnqualität 
  
Allgemeine Anforderungen25
Individualbereich26
Gemeinschaftsbereiche27
  
Abschnitt 2 
Mitwirkung und Mitbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer 
  
Aufgaben der Nutzerinnen- und Nutzerversammlung28
Mitbestimmung der Nutzerinnen- und Nutzerversammlung29
Mitwirkung der Nutzerinnen- und Nutzerversammlung30
Grundsätze der Zusammenarbeit31
Verfahrensregelungen zur Arbeit der Nutzerinnen- und Nutzerversammlung32
  
Abschnitt 3 
Anzeige- und Dokumentationspflichten 
  
Anzeigepflichten33
Dokumentationspflichten34
  
Kapitel 3 
Servicewohnen 
  
Anzeigepflichten35
  
Kapitel 4 
Ambulante Dienste 
  
Anzeigepflichten36
Dokumentationspflichten37
  
Kapitel 5 
Gasteinrichtungen 
  
Abschnitt 1 
Anforderungen an die Wohnqualität 
  
Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege38
Hospize39
Einrichtungen der Kurzzeitbetreuung40
  
Abschnitt 2 
Personelle Anforderungen 
  
Besondere Fachkraft41
  
Abschnitt 3 
Mitwirkung und Mitbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer 
  
Vertrauenspersonen42
  
Abschnitt 4 
Anzeige- und Dokumentationspflichten 
  
Anzeigepflichten43
Dokumentationspflichten44
  
Teil 3 
Schlussbestimmungen 
  
Ordnungswidrigkeiten45
Übergangsvorschrift46
Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Ersetzung von Bundesrecht47
  
Anlagen 
  
 Anlage 1
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/WTG DVO,NW - Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung/
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