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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPrVO NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPrVO NRW)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: RettAPrVO NRW
Gliederungs-Nr.: 215
Normtyp: Rechtsverordnung

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPrVO NRW)

Vom 25. April 2022 (GV. NRW. S. 582)

Auf Grund des § 4 Absatz 6 des Rettungsgesetzes NRW vom 24. November 1992 (GV. NRW. S. 458), der durch Artikel 17 Nummer 6 Buchstabe e des Gesetzes vom 15. Juni 1999 (GV. NRW. S. 386) eingefügt worden ist, verordnet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales:

Inhaltsübersicht (1) §§
  
Abschnitt 1  
Ausbildung und allgemeine Prüfungsbestimmungen  
  
Ausbildungsziel1
Ausbildungsgegenstand und Ausbildungsumfang2
Ausbildungszeit und Fehlzeit3
Ausbildungsstätten4
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung5
Prüfung6
Prüfungsausschuss7
Zulassung zur Prüfung8
Niederschrift und Prüfungsunterlagen9
Benotung der Prüfung10
Bestehen und Wiederholen der Prüfung11
Rücktritt von der Prüfung12
Versäumnisfolgen13
Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche14
  
Abschnitt 2  
Bestimmungen für die Prüfung zur Rettungssanitäterin beziehungsweise zum Rettungssanitäter  
  
Schriftlicher Teil der Prüfung15
Fachpraktischer Teil der Prüfung16
  
Abschnitt 3  
Bestimmungen für die Prüfung zur Rettungshelferin beziehungsweise zum Rettungshelfer  
  
Schriftlicher Teil der Prüfung17
Fachpraktischer Teil der Prüfung18
  
Abschnitt 4  
Bestimmungen zur Anerkennung und Anrechnung  
  
Verkürzung der Ausbildung19
Gleichwertige Ausbildungen20
Zuständige Behörde21
  
Abschnitt 5  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Übergangsvorschrift22
Inkrafttreten und Außerkrafttreten23
  
 Anlage 1
 Anlage 2
 Anlage 3
 Anlage 4
 Anlage 5
 Anlage 6
 Anlage 7
 Anlage 8
 Anlage 9
 Anlage 10
 Anlage 11
 Anlage 12
 Anlage 13
 Anlage 14
 Anlage 15
 Anlage 16
 Anlage 17
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/RettAPrVO NRW,NW - Rettungssanitäter-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung NRW/
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