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Gesetz über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen (Polizeiorganisationsgesetz - POG NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen (Polizeiorganisationsgesetz - POG NRW)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: POG NRW
Gliederungs-Nr.: 205
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen
(Polizeiorganisationsgesetz - POG NRW)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2002 (GV. NRW. S. 308, 629)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Oktober 2020 (GV. NRW. S. 1008)

Inhaltsübersicht (1) §§
  
Erster Abschnitt  
Organisation der Polizei  
  
Träger der Polizei1
Polizeibehörden2
Wasserschutzpolizei3
Polizeieinrichtungen4
  
Zweiter Abschnitt  
Aufsicht  
  
Dienst- und Fachaufsicht5
(weggefallen)6
  
Dritter Abschnitt  
Örtliche Zuständigkeit  
  
Örtliche Zuständigkeit der Polizeibehörden und der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in Nordrhein-Westfalen7
Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten außerhalb Nordrhein-Westfalens8
Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten anderer Länder und des Bundes, Zollbediensteten in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung des Bundes sowie von Angehörigen des Polizeidienstes anderer Staaten in Nordrhein-Westfalen9
  
Vierter Abschnitt  
Sachliche Zuständigkeit  
  
Allgemeine sachliche Zuständigkeit der Polizeibehörden10
Sachliche Zuständigkeit der Kreispolizeibehörden11
Autobahnpolizei12
Sachliche Zuständigkeit des Landeskriminalamtes13
Sachliche Zuständigkeit des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste13a
Sachliche Zuständigkeit des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei13b
Außerordentliche Zuständigkeit14
  
Fünfter Abschnitt  
Polizeibeiräte  
  
Polizeibeiräte, Mitgliederzahl15
Aufgaben des Polizeibeirats16
Wahl der Mitglieder17
Sitzungen des Polizeibeirats, Vorsitz, Geschäftsordnung und Geschäftsführung18
Neuwahl der Polizeibeiräte19
  
Sechster Abschnitt  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Verwaltungsvorschriften20
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/POG NRW,NW - Polizeiorganisationsgesetz/
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