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Art. 6 GO-RefG
Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung - GO-Reformgesetz
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung - GO-Reformgesetz
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: GO-RefG,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Art. 6 GO-RefG – VI Änderung des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem In-Kraft-Treten in das Stammgesetz eingearbeitet.

630

Das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW - NKFEG NRW) vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) wird wie folgt geändert:

§ 6 wird wie folgt geändert:

In Absatz 3 Satz 1 werden nach dem Wort "umgestellt" die Angaben "und eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 der Gemeindeordnung aufgestellt" eingefügt.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/GO-RefG,NW - GO-Reformgesetz/
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