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- Art. 120a GG, Durchführung des Lastenausgleichs anzeigen
- Art. 121 GG, Mehrheit der Mitglieder des Bundestags/der Bundesversammlung anzeigen
- Art. 122 GG, Übertragung der Gesetzgebungsbefugnis anzeigen
- Art. 123 GG, Fortgeltendes Recht anzeigen
- Art. 124 GG, Fortgeltendes Recht als Gegenstand ausschließlicher Gesetzgebung... anzeigen
- Art. 125 GG, Fortgeltendes Recht als Gegenstand konkurrierender Gesetzgebung anzeigen
- Art. 125a GG, Fortgeltendes Recht nach Änderung der Gesetzgebungsbefugnis anzeigen
- Art. 125b GG, Fortgeltendes Recht nach Wegfall der Rahmengesetzgebung anzeigen
- Art. 125c GG, Übergangsweise Fortgeltung von Regelungen des Hochschulbaus, de... anzeigen
- Art. 126 GG, Entscheidung über das Fortgelten von Recht anzeigen
- Art. 127 GG, Inkraftsetzungsbefugnis von Übergangsrecht anzeigen
- Art. 128 GG, Fortgeltendes Einzelweisungsrecht anzeigen
- Art. 129 GG, Übergang/Erlöschen von Ermächtigungen. Generalklausel anzeigen
- Art. 130 GG, Überführung/Auflösung/Abwicklung von Einrichtungen anzeigen
- Art. 131 GG, Rechtsverhältnisse früherer Angehöriger des öffentlichen Dienstes anzeigen
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