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Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: LMG NRW
Gliederungs-Nr.: 2251
Normtyp: Gesetz

Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW)

Vom 2. Juli 2002 (GV. NRW. S. 334)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 504)

Inhaltsübersicht §§
  
Abschnitt 1  
Allgemeine Vorschriften  
  
Geltungsbereich1
Grundsätze2
Begriffsbestimmungen3
  
Abschnitt 2  
Zulassung  
  
Grundsätze4
ZulassungsvoraussetzungenZulassungsvoraussetzungen5
Inkompatibilität6
Zulassungsverfahren7
Zulassungsbescheid8
Änderungen nach der Zulassung9
  
Abschnitt 3  
Übertragungskapazitäten  
  
Unterabschnitt 1  
Zuordnung  
  
Grundsätze10
Zuordnung digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten10a
Pilotversuch zur Einführung und Weiterentwicklung digitaler terrestrischer Übertragungstechniken10b
Zuordnungsverfahren11
  
Unterabschnitt 2  
Zuweisung  
  
Zuweisungserfordernis12
Zuweisungsvoraussetzungen13
Grundsätze14
Ausschreibung15
Zuweisungsverfahren16
Zuweisungsbescheid17
  
Unterabschnitt 3  
Belegung von Kabelanlagen und terrestrisch verbreitenden Medienplattformen  
  
Analoge Kabelanlagen18
Ausnahmen bei analoger Übertragung in Kabelanlagen19
Verfahren bei analoger Übertragung in Kabelanlagen20
Digitalisierte Kabelanlagen21
Terrestrisch verbreitende Medienplattformen22
  
Unterabschnitt 4  
Weiterverbreitung in Kabelanlagen in analoger Technik  
  
Grundsätze23
Anzeigepflicht24
Beanstandung und Aussetzung25
Untersagung26
  
Abschnitt 4  
Umstellung von analoger auf digitale Übertragung, Experimentierklausel  
  
Aufgabe der LfM27
Zuweisung im Rahmen von Pilotversuchen zur Einführung und Weiterentwicklung digitaler terrestrischer Übertragungstechniken28
(weggefallen)29
Experimentierklausel30
  
Abschnitt 5  
Anforderungen an das Programm und Veranstalterpflichten  
  
Programmauftrag und Programmgrundsätze31
Regionalfensterprogramme31a
Redaktionell Beschäftigte32
Sicherung der Meinungsvielfalt33
Veranstaltung von und Beteiligung an Rundfunkprogrammen durch Presseunternehmen33a
Sendezeit für unabhängige Dritte33b
Programmbeirat33c
Aufgaben des Programmbeirates33d
Verpflichtungszusagen33e
(weggefallen)34
Unzulässige Angebote, Jugendschutz35
Verlautbarungsrecht, Sendezeit für Dritte36
Kurzberichterstattung, europäische Produktionen, Eigen-, Auftrags- und Gemeinschaftsproduktionen37
Finanzierung, Werbung und Gewinnspiele38
Auskunftsrechte38a
  
Abschnitt 6  
Medienkompetenz, Bürgermedien und Mediennutzerschutz  
  
Unterabschnitt 1  
Grundsätze  
  
Medienkompetenz39
Medienversammlung39a
Bürgermedien40
Bürgerfunk im lokalen Hörfunk40a
Programmbeiträge für lokalen Hörfunk40b
Lehr- und Lernsender40c
Rundfunkprogramme in Hochschulen40d
(weggefallen)41
  
Unterabschnitt 2  
Programmbeschwerde und Auskunftsrechte  
  
Programmbeschwerde42
Einsichtnahmerecht und Aufzeichnungspflicht43
  
Unterabschnitt 3  
Recht auf Gegendarstellung  
  
Gegendarstellung44
Rechtsweg45
  
Unterabschnitt 4  
Datenschutz und Datenschutzrechte  
  
Datenverarbeitung für publizistische Zwecke46
Geheimhaltung47
Betriebliche Datenschutzbeauftragte der Veranstalter48
Datenschutzaufsicht über den privaten Rundfunk, über journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote bei Telemedien und über die LfM49
Überwachung des Datenschutzes bei der LfM, Jahresbericht über die gesamte Aufsichtstätigkeit50
Unabhängigkeit51
Datenschutz bei sonstigen Anbietern von Telemedien51a
  
Abschnitt 7  
Lokaler Hörfunk  
  
Veranstalter52
Programmgrundsätze53
Verbreitungsgebiet54
Programmdauer55
Rahmenprogramm56
Sendezeit für Dritte57
Zulassung zum lokalen Hörfunk 58
Besondere Zulassungsvoraussetzungen für Veranstaltergemeinschaften58a
Betriebsgesellschaft59
Rechte und Pflichten60
Kündigung der Vereinbarung61
Zusammensetzung der Veranstaltergemeinschaft62
Bestimmung der Gründungsmitglieder63
Mitgliedschaft64
Mitgliederversammlung65
Vorstand66
Chefredakteurin oder Chefredakteur, Redaktionsstatut67
Stellen- und Wirtschaftsplan68
Informationspflichten69
Anwendbare Vorschriften70
  
Abschnitt 8  
(weggefallen)  
  
(weggefallen)71-82
  
Abschnitt 9  
Rundfunkprogramme in Einrichtungen, Wohnanlagen und bei örtlichen Veranstaltungen  
  
Vereinfachtes Zulassungsverfahren83
Rundfunkprogramme in Einrichtungen84
Rundfunkprogramme in Wohnanlagen85
Rundfunkprogramme bei örtlichen Veranstaltungen86
  
Abschnitt 10  
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen  
  
Unterabschnitt 1  
Allgemeine Vorschriften  
  
Rechtsform87
Aufgaben88
Beteiligungen89
Organe90
Inkompatibilität91
Vorzeitige Beendigung der Organmitgliedschaft92
  
Unterabschnitt 2  
Medienkommission  
  
Zusammensetzung93
Aufgabe94
Rechte und Pflichten, Kontrahierungsverbot95
Amtszeit96
Vorsitz und Verfahren97
Beschlussfassung und Sitzungen98
Aufwendungen99
  
Unterabschnitt 3  
Direktorin oder Direktor  
  
Wahl100
Inkompatibilität101
Vertretung102
Aufgaben103
Stellvertretende Direktorin oder stellvertretender Direktor104
  
Unterabschnitt 4  
(weggefallen)  
  
(weggefallen)105-108
  
Unterabschnitt 5  
Haushalts- und Wirtschaftsführung, Rechtsaufsicht  
  
Haushaltsplan109
Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit110
Ermächtigung111
Jahresabschluss und Geschäftsbericht112
Prüfung des Jahresabschlusses113
Prüfungsverfahren114
Veröffentlichung115
Finanzierung116
Rechtsaufsicht117
  
Abschnitt 11  
Verfahren bei Rechtsverstößen, Rücknahme und Widerruf  
  
Rechtsverstoß118
Rücknahme der Zulassung119
Widerruf der Zulassung120
Vertreter121
Rücknahme der Zuweisung einer Übertragungskapazität122
Widerruf der Zuweisung einer Übertragungskapazität123
Vermögensnachteile124
  
Abschnitt 12  
Ordnungswidrigkeiten  
  
Ordnungswidrigkeiten125
Strafbestimmung126
  
Abschnitt 13  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Übergangsregelung zur Neukonstituierung der Medienkommission und zum Beschlussverfahren127
Übergangsregelung zu laufenden Zuweisungsverfahren und bestehenden Zulassungen128
Landesrundfunkgesetz129
Inkrafttreten130


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/LMG NRW,NW - Landesmediengesetz NRW/
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