Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/AbgrabG,NW - Abgrabungsgesetz/
Dokument
§ 10 AbgrabG
Gesetz zur Ordnung von Abgrabungen (Abgrabungsgesetz)
Gesetz zur Ordnung von Abgrabungen (Abgrabungsgesetz)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 10 AbgrabG – Sicherheitsleistung
Die Genehmigung ist von der Leistung einer Sicherheit abhängig zu machen. Die Sicherheitsleistung kann von der Genehmigungsbehörde in Anspruch genommen werden, um Schäden, die durch Abweichung von der Genehmigung und den Auflagen entstehen, auszugleichen oder beseitigen zu lassen. Über die Freigabe einer geleisteten Sicherheit entscheidet die Genehmigungsbehörde.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/AbgrabG,NW - Abgrabungsgesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=166690,11
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=166690,11
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.