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Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2013/2014
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2013/2014
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: ZZV hF WS 13/14,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2013/2014

Vom 9. August 2013 (GV. NRW. S. 506)

Geändert durch Verordnung vom 28. Januar 2014 (GV. NRW. S. 54) 1)

Auf Grund des § 5 und des § 6 Absatz 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710) wird verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
 1-4
  
Anlagen  
  
Zahl der Studienplätze in höheren Fachsemestern
- Wintersemester 2013/2014
Anlage 1
Zahl der Studienplätze in höheren Fachsemestern
- Sommersemester 2014 -
Anlage 2
III. Studiengänge an UniversitätenAnlage 3
Legende zu den Anlagen 1, 2 und 3: Anhang
1) Amtl. Anm.

Zur Festsetzung von Zulassungszahlen und zur Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2014/2015 siehe Verordnung vom 19. August 2014 (GV. NRW. S. 430)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV hF WS 13/14,NW - Zulassungszahlenverordnung höhere Fachsemester WS 2013/2014/
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