Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 (EStGemAntVO 2021, 2022 und 2023)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 (EStGemAntVO 2021, 2022 und 2023)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: EStGemAntVO 2021, 2022 und 2023
Gliederungs-Nr.: 602
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 (EStGemAntVO 2021, 2022 und 2023)

Vom 8. Dezember 2020 (GV. NRW. S. 1163)

Auf Grund der §§ 2, 4 Absatz 2, §§ 5 und 6 Absatz 8 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502) verordnet die Landesregierung:

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer1
Auszuzahlende Beträge, Auszahlungstermine2
Berechnung und Zahlbarmachung3
Umlage nach Maßgabe des Gewerbesteueraufkommens (Gewerbesteuerumlage)4
Bekanntgabe5
Berichtigung bei fehlerhaftem Verteilungsschlüssel6
Berichtigung der Gewerbesteuerumlage7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten8
  
Schlüsselzahlen 2021 bis 2023Anlage 1
 Anlage 2
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 31. Dezember 2024 durch § 8 Absatz 1 der Verordnung vom 8. Dezember 2020 (GV. NRW. S. 1163). Zur weiteren Anwendung s. § 8 Absatz 2 der Verordnung vom 8. Dezember 2020 (GV. NRW. S. 1163).



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/EStGemAntVO 2021, 2022 und 2023,NW - Einkommensteuer-Gemeindeanteil-Verordnung 2021, 2022 und 2023/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.