Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) 
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) 
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: BauPrüfVO
Gliederungs-Nr.: 232
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) (1)

Vom 6. Dezember 1995 (GV. NRW. S. 1241)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Juli 2021 (GV. NRW. S. 845)

Inhaltsverzeichnis (1) §§
  
Erster Teil  
Bauvorlagen  
  
Erster Abschnitt  
Anforderungen an Bauvorlagen  
  
Allgemeines1
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster2
Lageplan3
Bauzeichnungen4
Baubeschreibung und Betriebsbeschreibung5
Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung6
  
Zweiter Abschnitt  
Anforderungen an bautechnische Nachweise  
  
Übereinstimmungserklärung7
Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes8
Brandschutzkonzept9
Barrierefrei-Konzept9a
  
Dritter Abschnitt  
Bauvorlagen für Verfahren und Vorhaben  
  
Bauvorlagen zum Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und bei referenzieller Baugenehmigung10
Bauvorlagen zum Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren11
Zusätzliche Angaben und Bauvorlagen für besondere Vorhaben12
Bauvorlagen für Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung13
Bauvorlagen für Werbeanlagen14
Bauvorlagen für die Beseitigung von Anlagen15
Bauvorlagen beim Vorbescheid16
Bauvorlagen für die Genehmigung von Grundstücksteilungen17
Eintragung von Baulasten18
Bauvorlagen für Typengenehmigungen19
Bauvorlagen für die Ausführungsgenehmigung Fliegender Bauten20
  
Zweiter Teil  
Bautechnische Prüfung von Bauvorhaben  
  
Erster Abschnitt  
Prüfämter, Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure  
  
Prüfämter, Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure21
Umfang der Anerkennung, Niederlassung22
Voraussetzungen der Anerkennung23
Anerkennungsverfahren24
Gleichwertigkeit25
Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung26
  
Zweiter Abschnitt  
Bautechnische Prüfungen  
  
Übertragung von Prüfaufgaben27
Ausführung von Prüfaufträgen28
Typenprüfung - Prüfung Fliegender Bauten29
  
Dritter Teil  
Regelung von Zuständigkeiten  
  
Übertragung von Zuständigkeiten für Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten30
  
Vierter Teil  
Schlussvorschriften  
  
Inkrafttreten, Übergangsvorschriften31
(1) Amtl. Anm.:

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36).

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/BauPrüfVO,NW - Bautechnische Prüfungsverordnung/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)