Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/StBVG NW,NW - Steuerberaterversorgungsgesetz/
Dokument
§ 1 StBVG NW
Gesetz über die Versorgung der Steuerberaterinnen und Steuerberater
Gesetz über die Versorgung der Steuerberaterinnen und Steuerberater
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 1 StBVG NW – Errichtung, Aufgabe
(1) Es wird eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Namen "Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen" (Versorgungswerk) mit Sitz in Nordrhein-Westfalen errichtet. Der Ort des Sitzes wird durch die Satzung bestimmt.
(2) Das Versorgungswerk leistet seinen Mitgliedern und den sonstigen Leistungsberechtigten Versorgung nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Satzung.
(3) Das Versorgungswerk erbringt seine Leistungen ausschließlich aus eigenen Mitteln.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/StBVG NW,NW - Steuerberaterversorgungsgesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=305901,2
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=305901,2
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.