Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/EuRAGÜbertV,NW - EuRAG-ÜbertragungsV/
Dokument
Gesetznavigation: zum nächsten Abschnitt (kein Dokument)
§ 2 EuRAGÜbertV
Verordnung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Verordnung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 2 EuRAGÜbertV
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/EuRAGÜbertV,NW - EuRAG-ÜbertragungsV/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=166894,3
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=166894,3
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.