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Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe in Nordrhein-Westfalen (Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen - StVollzG NRW) 
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe in Nordrhein-Westfalen (Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen - StVollzG NRW) 
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: StVollzG NRW
Gliederungs-Nr.: 46
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe in Nordrhein-Westfalen
(Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen - StVollzG NRW) (1)

Vom 13. Januar 2015 (GV. NRW. S. 76) (2)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 543)

Inhaltsübersicht §§
  
Abschnitt 1  
Grundsätze  
  
Ziel und Aufgabe des Vollzuges1
Grundsätze der Vollzugsgestaltung2
Behandlungsvollzug3
Mitwirkung und Motivierung, soziale Hilfe4
Einbeziehung Dritter5
Sicherheit6
Opferbezogene Gestaltung7
  
Abschnitt 2  
Aufnahme und Vollzugsplanung  
  
Aufnahme8
Behandlungsuntersuchung9
Vollzugsplan10
Verlegung, Überstellung, Ausantwortung11
  
Abschnitt 3  
Unterbringung  
  
Geschlossener und offener Vollzug12
Sozialtherapie13
Unterbringung und Aufenthalt14
Persönlicher Bereich15
Verpflegung16
Einkauf17
  
Abschnitt 4  
Außenkontakte  
  
Grundsatz18
Besuche19
Überwachung von Besuchen20
Schriftwechsel21
Überwachung des Schriftwechsels22
Anhalten von Schreiben23
Telefongespräche24
Verbot von Besuchen, Schriftwechsel und Telefongesprächen25
Kontakt mit bestimmten Personen und Institutionen26
Andere Formen der Telekommunikation27
Pakete28
  
Abschnitt 5  
Beschäftigung, Vergütung  
  
Beschäftigung, Pflicht zur Ausübung einer zugewiesenen Beschäftigung29
Schulische und berufliche Bildung30
Freies Beschäftigungsverhältnis, Selbstbeschäftigung31
Vergütung32
Freistellung33
Anerkennung von Arbeit und Bildung, Ausgleichsentschädigung34
  
Abschnitt 6  
Gelder der Gefangenen, Haftkostenbeitrag  
  
Taschengeld35
Hausgeld36
Überbrückungsgeld37
Eigengeld38
Haftkostenbeitrag39
  
Abschnitt 7  
Religionsausübung  
  
Seelsorge40
Religiöse Veranstaltungen41
Weltanschauungsgemeinschaften42
  
Abschnitt 8  
Gesundheitsfürsorge  
  
Gesundheitsfürsorge, Aufenthalt im Freien43
Sucht medizinische Behandlung44
Medizinische Leistungen, Kostenbeteiligung45
Überstellung und Verlegung aus medizinischen Gründen46
Krankenbehandlung während vollzugsöffnender Maßnahmen47
Medizinische Behandlung zur sozialen Eingliederung48
Benachrichtigung im Krankheits- oder Todesfall49
  
Abschnitt 9  
Freizeit  
  
Freizeit50
Hörfunk und Fernsehen51
Gegenstände zur Freizeitgestaltung, Zeitungen und Zeitschriften52
  
Abschnitt 10  
Vollzugsöffnende Maßnahmen  
  
Vollzugsöffnende Maßnahmen53
Langzeitausgang54
Vollzugsöffnende Maßnahmen aus wichtigem Anlass55
Vorbereitung vollzugsöffnender Maßnahmen56
Weisungen57
  
Abschnitt 11  
Entlassung und soziale Eingliederung  
  
Vorbereitung der Entlassung, soziale Eingliederung58
Vollzugsöffnende Maßnahmen zur Entlassungsvorbereitung59
Entlassung, Schlussbericht60
Nachgehende Betreuung61
Aufnahme auf freiwilliger Grundlage62
  
Abschnitt 12  
Sicherheit und Ordnung  
  
Grundsatz, Verhaltensvorschriften63
Durchsuchung64
Maßnahmen zur Feststellung von Suchtmittelkonsum65
(weggefallen)66
Maßnahmen zur Verhinderung unerlaubter Telekommunikation67
(weggefallen)68
Besondere Sicherungsmaßnahmen69
Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen, Verfahren70
Medizinische und psychologische Überwachung71
  
Abschnitt 13  
Unmittelbarer Zwang  
  
Begriffsbestimmungen72
Allgemeine Voraussetzungen73
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit74
Androhung75
Allgemeine Vorschriften für den Schusswaffengebrauch76
Besondere Vorschriften für den Schusswaffengebrauch77
Zwangsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge78
  
Abschnitt 14  
Disziplinarmaßnahmen  
  
Voraussetzungen, Konfliktregelung79
Disziplinarmaßnahmen80
Verfahren81
Vollzug der Disziplinarmaßnahmen82
  
Abschnitt 15  
Aufhebung von Maßnahmen, Beschwerderecht  
  
Widerruf, Rücknahme83
Beschwerderecht84
  
Abschnitt 16  
Besondere Vorschriften für den Frauenstrafvollzug  
  
Trennungsgrundsatz85
Schwangerschaft, Mutterschaft, Geburtsanzeige86
Gefangene mit Kindern87
  
Abschnitt 17  
Sozialtherapeutische Einrichtungen  
  
Sozialtherapeutische Einrichtungen88
Langzeitausgang zur Vorbereitung der Entlassung89
Nachgehende Betreuung, Aufnahme auf freiwilliger Grundlage90
  
Abschnitt 18  
Besondere Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe bei angeordneter, vorbehaltener oder nachträglicher Sicherungsverwahrung  
  
Ziele des Vollzuges91
Gestaltung des Vollzuges92
  
Abschnitt 19  
Anstalten  
  
Organisation der Anstalten93
Arbeitsbetriebe, Einrichtungen zur schulischen und beruflichen Bildung94
Festsetzung der Belegungsfähigkeit, Verbot der Überbelegung95
  
Abschnitt 20  
Innerer Aufbau, Personal, Aufsicht  
  
Bedienstete96
Anstaltsleitung97
Seelsorge98
Medizinische Versorgung99
Konferenzen100
Gefangenenmitverantwortung101
Hausordnung102
Aufsichtsbehörde103
Vollstreckungsplan, Einweisungsverfahren104
  
Abschnitt 21  
Beiräte  
  
Aufgaben der Beiräte105
Befugnisse106
Pflicht zur Verschwiegenheit107
  
Abschnitt 22  
Strafarrest  
  
Grundsatz für den Vollzug des Strafarrestes108
Besondere Bestimmungen für den Vollzug des Strafarrestes109
  
Abschnitt 23  
Kriminologischer Dienst, Schlussbestimmungen  
  
Kriminologischer Dienst110
Einschränkung von Grundrechten111
Ersetzung und Fortgeltung von Bundesrecht112
Übergangsvorschrift113
Inkrafttreten114
(1) Red. Anm.:

Nach Nummer 3 der Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind vom 27. Februar 2024 (GV. NRW. S. 107) wird die Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind (ABl. 132 vom 21.5.2016, S. 1) umgesetzt durch die §§ 40, 41, 42, 44, 45 und 46 des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 13. Januar 2015 (GV. NRW. S. 76), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 543) geändert worden ist.

(2) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe und zur Änderung des Jugendstrafvollzugsgesetzes in Nordrhein-Westfalen vom 13. Januar 2015 (GV. NRW. S. 76)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/StVollzG NRW,NW - Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen/
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