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- SächsLVO,SN - Sächsische Laufbahnverordnung
- §§ 27 - 36a, Abschnitt 11 - Besonderheiten für einzelne Fachrichtungen
Aktueller Ordner
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- § 28 SächsLVO, Übertragung von Ämtern in der Fachrichtung Justiz
- § 29 SächsLVO, Wechsel zwischen den Fachrichtungen Justiz und Allgemeine Verwaltung
- § 30 SächsLVO, Aufstieg in der Fachrichtung Justiz
- § 30a SächsLVO, Erleichterter Aufstieg in der Fachrichtung Justiz
- § 31 SächsLVO, Einstellung in der Fachrichtung Polizei
- § 32 SächsLVO, Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 in der Fachrichtung Polizei
- § 33 SächsLVO, Aufstieg in der Fachrichtung Polizei
- § 33a SächsLVO, Erleichterter Aufstieg in der Fachrichtung Polizei
- § 34 SächsLVO, Abschlussprüfungen in der Fachrichtung Polizei vor Inkrafttreten dieser Verordnung
- § 35 SächsLVO, Einstellung in der Fachrichtung Feuerwehr
- § 36 SächsLVO, Aufstieg in der Fachrichtung Feuerwehr
- § 36a SächsLVO, Erleichterter Aufstieg in der Fachrichtung Feuerwehr