Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument


§ 26 HG 2021
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung: HG 2021,SH
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

§ 26 HG 2021 – Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Das Finanzministerium wird ermächtigt, auf Antrag des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung die im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII erforderlichen Änderungen im Landeshaushalt vorzunehmen. Hierzu dürfen die erforderlichen Titel mit den entsprechenden Ansätzen einschließlich Verpflichtungsermächtigungen und Haushaltsvermerke eingerichtet und geändert werden, soweit die Finanzierung der Maßnahme gedeckt ist.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2021,SH - Haushaltsgesetz 2021/
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.