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/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2021,SH - Haushaltsgesetz 2021/
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§ 26 HG 2021
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021)
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021)
Landesrecht Schleswig-Holstein
§ 26 HG 2021 – Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Das Finanzministerium wird ermächtigt, auf Antrag des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung die im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII erforderlichen Änderungen im Landeshaushalt vorzunehmen. Hierzu dürfen die erforderlichen Titel mit den entsprechenden Ansätzen einschließlich Verpflichtungsermächtigungen und Haushaltsvermerke eingerichtet und geändert werden, soweit die Finanzierung der Maßnahme gedeckt ist.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2021,SH - Haushaltsgesetz 2021/
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