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/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/AEV BBM,NW - Aufwandsentschädigungsverordnung Bezirksbrandmeister/
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§ 4 AEV BBM
Verordnung über die Aufwandsentschädigung, die Reisekostenpauschale und den Ersatz von Verdienstausfall der Bezirksbrandmeisterinnen oder Bezirksbrandmeister und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter (Aufwandsentschädigungsverordnung Bezirksbrandmeister)
Verordnung über die Aufwandsentschädigung, die Reisekostenpauschale und den Ersatz von Verdienstausfall der Bezirksbrandmeisterinnen oder Bezirksbrandmeister und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter (Aufwandsentschädigungsverordnung Bezirksbrandmeister)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 4 AEV BBM
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/AEV BBM,NW - Aufwandsentschädigungsverordnung Bezirksbrandmeister/
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