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Verordnung über die Aufwandsentschädigung, die Reisekostenpauschale und den Ersatz von Verdienstausfall der Bezirksbrandmeisterinnen oder Bezirksbrandmeister und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter (Aufwandsentschädigungsverordnung Bezirksbrandmeister)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Aufwandsentschädigung, die Reisekostenpauschale und den Ersatz von Verdienstausfall der Bezirksbrandmeisterinnen oder Bezirksbrandmeister und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter (Aufwandsentschädigungsverordnung Bezirksbrandmeister)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: AEV BBM,NW
Gliederungs-Nr.: 213
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Aufwandsentschädigung, die Reisekostenpauschale und den Ersatz von Verdienstausfall der Bezirksbrandmeisterinnen oder Bezirksbrandmeister und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter
(Aufwandsentschädigungsverordnung Bezirksbrandmeister)

Vom 27. Februar 2015 (GV. NRW. S. 242)

Geändert durch Verordnung vom 6. Januar 2021 (GV. NRW. S. 30)

Auf Grund des § 43 Nummer 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 (GV. NRW. S. 122) verordnet das Ministerium für Inneres und Kommunales im Einvernehmen mit dem Finanzministerium:



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/AEV BBM,NW - Aufwandsentschädigungsverordnung Bezirksbrandmeister/
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