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- LGG,NW - Landesgleichstellungsgesetz
- §§ 15 - 21, Abschnitt IV - Gleichstellungsbeauftragte
Aktueller Ordner
- § 15 LGG, Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten
- § 15a LGG, Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen
- § 16 LGG, Dienstliche Stellung der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen
- § 17 LGG, Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
- § 18 LGG, Rechte der Gleichstellungsbeauftragten
- § 19 LGG, Widerspruchsrecht
- § 19a LGG, Rechtsschutz
- § 20 LGG, Anrufungsrecht der Beschäftigten
- § 21 LGG, Vorschriften für Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinden und Gemeindeverbände