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Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Gebührengesetz NRW - GebG NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Gebührengesetz NRW - GebG NRW)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: GebG NRW
Gliederungs-Nr.: 2011
Normtyp: Gesetz

Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(Gebührengesetz NRW - GebG NRW)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 1999 (GV. NRW. S. 524)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. April 2023 (GV. NRW. S. 230)

Gliederung (1) §§
  
1. Abschnitt  
Anwendungsbereich  
  
Gegenstand des Gesetzes, Umsatzsteuer1
  
2. Abschnitt  
Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsgebührenordnungen  
  
Gebührenordnungen2
Bemessung der Gebührensätze3
Gebührenbemessungsarten4
Pauschgebühren5
Ermäßigung und Befreiung6
  
3. Abschnitt  
Allgemeine Vorschriften zu den Verwaltungsgebühren  
  
Sachliche Gebührenfreiheit7
Persönliche Gebührenfreiheit8
Gebührenbemessung9
Auslagen10
Entstehung der Kostenschuld11
Kostengläubiger12
Kostenschuldner13
Kostenentscheidung14
Gebühren in besonderen Fällen15
Vorschusszahlung und Sicherheitsleistung16
Fälligkeit17
Säumniszuschlag und Entrichtung18
Stundung, Niederschlagung und Erlass19
Verjährung20
Erstattung21
Rechtsbehelf22
(weggefallen)23
  
4. Abschnitt  
Allgemeine Vorschriften zu den Benutzungsgebühren  
  
Gebührenordnung24
Gebührenbemessung25
Entstehung und Fälligkeit der Gebühr26
Kostengläubiger27
Kostenschuldner28
  
5. Abschnitt  
Schlussvorschriften  
  
Verwaltungsvorschriften29
Gegenstandslos; Aufhebungsvorschriften30
Gegenstandslos; Änderungsvorschriften31
Inkrafttreten32
(1) Red. Anm.:
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/GebG NRW,NW - Gebührengesetz NRW/
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