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Verordnung über die Verfahren bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen und deren Eintragungsausschüsse (BaukammerndurchführungsverordnungDVO BauKaG NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Verfahren bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen und deren Eintragungsausschüsse (BaukammerndurchführungsverordnungDVO BauKaG NRW)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: DVO BauKaG NRW
Gliederungs-Nr.: 2331
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Verfahren bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen und deren Eintragungsausschüsse
(BaukammerndurchführungsverordnungDVO BauKaG NRW)

Vom 14. März 2022 (GV. NRW. S. 270)

Auf Grund des § 43 Absatz 1 des Gesetzes über die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (Baukammerngesetz - BauKaG NRW) vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW S. 1385) verordnet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:

Inhaltsübersicht§§
  
Geschäftsordnungen und Geschäftsstellen der Eintragungsausschüsse1
Verfahrensvorschriften für den Eintragungsausschuss2
Verzeichnis auswärtiger Dienstleister3
Eintragungsantrag für die Architektenlisten, die Stadtplanerliste und die Listen der Junior-Mitglieder4
Anforderungen an den Inhalt und den Umfang praktischer Tätigkeiten in den Fachrichtungen der Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und der Stadtplanung5
Praktische Tätigkeit unter Beaufsichtigung6
Aufgaben der beaufsichtigenden Person7
Beaufsichtigung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen8
Anrechnung praktischer Tätigkeiten außerhalb Nordrhein-Westfalens9
Weiterbildung für Absolventinnen und Absolventen10
Bewertung der praktischen Tätigkeit in den Fachrichtungen der Architektur und der Stadtplanung11
Anordnung, Durchführung und Bewertung von Ausgleichsmaßnahmen12
Eintragungsantrag für die Liste Beratender Ingenieurinnen und Beratender Ingenieure13
Auskünfte, Bescheinigungen und Verwaltungszusammenarbeit14
Einrichtung und Zusammensetzung des Sachverständigenausschusses bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen15
Verfahrensvorschriften für den Sachverständigenausschuss16
Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung17
Übergangsvorschrift18
Inkrafttreten und Außerkrafttreten19
  
 Anlage 1
 Anlage 2
 Anlage 3


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/DVO BauKaG NRW,NW - Baukammerndurchführungsverordnung/
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