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- § 52 StPO, Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten anzeigen
- § 53 StPO, Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger anzeigen
- § 53a StPO, Zeugnisverweigerungsrecht der mitwirkenden Personen anzeigen
- § 54 StPO, Aussagegenehmigung für Angehörige des öffentlichen Dienstes anzeigen
- § 55 StPO, Auskunftsverweigerungsrecht anzeigen
- § 56 StPO, Glaubhaftmachung des Verweigerungsgrundes anzeigen
- § 57 StPO, Belehrung anzeigen
- § 58 StPO, Vernehmung; Gegenüberstellung anzeigen
- § 58a StPO, Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton anzeigen
- § 58b StPO, Vernehmung im Wege der Bild- und Tonübertragung anzeigen
- § 59 StPO, Vereidigung anzeigen
- § 60 StPO, Vereidigungsverbote anzeigen
- § 61 StPO, Recht zur Eidesverweigerung anzeigen
- § 62 StPO, Vereidigung im vorbereitenden Verfahren anzeigen
- § 63 StPO, Vereidigung bei Vernehmung durch den beauftragten oder ersuchten R... anzeigen
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