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Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg (Brandenburgisches Datenschutzgesetz - BbgDSG)
Landesrecht Brandenburg
Titel: Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg (Brandenburgisches Datenschutzgesetz - BbgDSG)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: BbgDSG
Gliederungs-Nr.: 23-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Datenschutzgesetz - BbgDSG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 2008 (GVBl. I S. 114)

Außer Kraft am 25. Mai 2018 durch Artikel 4 Satz 2 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (GVBl. I Nr. 7) (1)

Inhaltsübersicht (2)§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeiner Datenschutz 
  
Unterabschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Aufgabe1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Zulässigkeit der Datenverarbeitung4
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten4a
Widerspruchsrecht des Betroffenen aus besonderem Grund4b
Rechte des Betroffenen5
Datengeheimnis6
Sicherstellung des Datenschutzes7
Behördlicher Datenschutzbeauftragter7a
Verfahrensverzeichnis8
Gemeinsame Verfahren, automatisierte Abrufverfahren und regelmäßige Datenübermittlungen9
Technische und organisatorische Maßnahmen10
Vorabkontrolle10a
Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag11
Wartung11a
(weggefallen)11b
Datenschutzaudit11c
  
Unterabschnitt 2 
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung 
  
Erhebung12
Zweckbindung bei Speicherung, Veränderung und Nutzung13
Übermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches14
Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften15
Übermittlung an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereiches16
Übermittlung an ausländische und internationale Stellen17
(weggefallen)17a
  
Unterabschnitt 3 
Rechte des Betroffenen 
  
Auskunft und Einsicht in Akten18
Berichtigung, Löschung und Sperrung19
Schadenersatz20
Anrufungsrecht des Betroffenen21
  
Abschnitt 2 
Landesbeauftragter für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht 
  
Berufung und Rechtsstellung22
Aufgaben23
(weggefallen)24
Beanstandungen durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht25
Durchführung der Kontrolle26
Tätigkeitsberichte und parlamentarische Kontrolle27
  
Abschnitt 3 
Besonderer Datenschutz 
  
Datenverarbeitung für wissenschaftliche Zwecke28
Datenverarbeitung bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen29
Fernmessen und Fernwirken30
Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Landtag31
(weggefallen)32
Datenverarbeitung zu journalistisch-redaktionellen Zwecken33
Öffentliche Auszeichnungen und Ehrungen33a
Begnadigungsverfahren33b
Videobeobachtung und -aufzeichnung33c
Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien33d
(weggefallen)34
(weggefallen)35
(weggefallen)36
(weggefallen)37
  
Abschnitt 4  
Straf- und Bußgeldvorschriften; Übergangsvorschriften 
  
Ordnungswidrigkeiten, Strafvorschrift38
(weggefallen)39
Übergangsvorschriften40
Einschränkung von Grundrechten40a
(Inkrafttreten)41
  
Anlagen 
  
(weggefallen)Anlage 1
(weggefallen)Anlage 2
(1) Red. Anm.:

zur weiteren Anwendung s. § 35 Absatz 2 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (GVBl. I Nr. 7)

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Brandenburg/BbgDSG 2008,BB - Brandenburgisches Datenschutzgesetz/
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