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Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) 
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) 
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: VermKatG NRW
Gliederungs-Nr.: 7134
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster
(Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) (1)

Vom 1. März 2005 (GV. NRW. S. 174)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. Dezember 2020 (GV. NRW. S. 1109)

Inhaltsübersicht §§
  
Abschnitt I  
Allgemeines  
  
Aufgaben1
Wahrnehmung der Aufgaben2
Vorlage- und Unterrichtungspflicht3
Bereitstellung und Nutzung der Geobasisdaten4
Bereitstellung durch andere Stellen5
Betreten von Grundstücken und baulichen Anlagen6
Vermessungsmarken7
  
Abschnitt II  
Landesvermessung  
  
Zweck und Inhalt des Geobasisinformationssystems für den Bereich der Landesvermessung8
Erhebung und Führung von Geobasisdaten der Landesvermessung9
Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten der Landesvermessung10
  
Abschnitt III  
Liegenschaftskataster  
  
Zweck und Inhalt des Geobasisinformationssystems für den Bereich des Liegenschaftskatasters11
Erhebung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters12
Führung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters13
Bereitstellung und Nutzung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters14
(weggefallen)15
Pflichten16
Beurkundung und Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken17
Antragsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure18
  
Abschnitt IV  
Feststellung und Abmarkung von Grundstücksgrenzen  
  
Feststellung von Grundstücksgrenzen19
Abmarkung von Grundstücksgrenzen20
Mitwirkung der Beteiligten21
Sonderfälle22
  
Abschnitt V  
Katasterbehörden  
  
Kreise und kreisfreie Städte23
Katasterämter24
Aufsicht, Unterrichtungs- und Weisungsrecht25
  
Abschnitt VI  
Ausbildung  
  
Höherer vermessungstechnischer Verwaltungsdienst26
  
Abschnitt VII  
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen  
  
Ordnungswidrigkeiten27
Elektronische Kommunikation28
Rechtsverordnungen29
Weiterentwicklung von Landesvermessung und Liegenschaftskataster (Experimentierklausel)30
Inkrafttreten31
(1) Red. Anm.:
Artikel 1 des Katastermodernisierungsgesetzes vom 1. März 2005 (GV. NRW. S. 174)


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/VermKatG NRW,NW - Vermessungs- und Katastergesetz/
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