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/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen-Anhalt/FrauenGlG,ST - FrauengleichstellungsG/
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§ 4 FrauenGlG
Gesetz zur Förderung der Gleichstellung der Frau in der Rechts- und Verwaltungssprache des Landes Sachsen-Anhalt
Gesetz zur Förderung der Gleichstellung der Frau in der Rechts- und Verwaltungssprache des Landes Sachsen-Anhalt
Landesrecht Sachsen-Anhalt
§ 4 FrauenGlG
Alle Stellenausschreibungen des Landes und der seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind in weiblicher und männlicher Sprachform vorzunehmen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen-Anhalt/FrauenGlG,ST - FrauengleichstellungsG/
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