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Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamten (Laufbahnverordnung - LbV)
Landesrecht Bayern
Titel: Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamten (Laufbahnverordnung - LbV)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: LbV
Gliederungs-Nr.: 2030-2-1-2-F
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamten
(Laufbahnverordnung - LbV)

Vom 4. März 1996 (GVBl S. 99, 220 BayRS 2030-2-1-2-F)

Außer Kraft am 1. April 2009 durch § 75 Absatz 2 der Verordnung vom 1. April 2009 (GVBl S. 51) (1)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt I 
Allgemeines 
  
Geltungsbereich1
Leistungsgrundsatz2
Ausschreibung3
Begriffsbestimmungen4
Ordnung der Laufbahnen5
Erwerb der Laufbahnbefähigung, Befähigung anderer Bewerber6
Laufbahnwechsel, Anerkennung der Befähigung7
Probezeit im Sinn des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a BayBG8
Anstellung9
Berücksichtigung von Erziehungszeiten9a
Übertragung höherwertiger Dienstposten10
Probezeit im Sinn des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b BayBG in Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe10a
Beförderungen11
Sonderregelung für Beförderungen12
Dienstzeiten13
Schwerbehinderte Menschen14
  
Abschnitt II 
Laufbahnbewerber 
  
Erster Teil 
Gemeinsame Vorschriften 
  
Grundsätze15
Einstellungsprüfung, besonderes Auswahlverfahren16
Höchstaltersgrenzen17
Einstellung in den Vorbereitungsdienst18
Gestaltung des Vorbereitungsdienstes19
Übernahme in die nächstniedrigere Laufbahn20
Anstellungsprüfung, Ernennung zum Beamten auf Probe21
Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf22
  
Zweiter Teil 
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis 
  
Zulassung23
Begründung des Ausbildungsverhältnisses24
Dienstpflichten25
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses26
  
Dritter Teil 
Einfacher Dienst 
  
Einstellung in den Vorbereitungsdienst27
Vorbereitungsdienst28
Probezeit29
  
Vierter Teil 
Mittlerer Dienst 
  
Einstellung den Vorbereitungsdienst30
Vorbereitungsdienst31
Probezeit32
Aufstieg33
  
Fünfter Teil 
Gehobener Dienst 
  
Einstellung in den Vorbereitungsdienst34
Vorbereitungsdienst35
Probezeit36
Aufstieg37
Aufstieg für besondere Verwendungen37a
  
Sechster Teil 
Höherer Dienst 
  
Einstellung in den Vorbereitungsdienst38
Vorbereitungsdienst39
Probezeit40
Beamte an obersten Landesbehörde41
Aufstieg42
  
Abschnitt III 
Laufbahnen besonderer Fachrichtungen 
  
Gestaltungsgrundsätze43
Befähigungsvoraussetzungen44
Feststellung der Befähigung45
  
Abschnitt IV 
Andere Bewerber 
  
Befähigungsvoraussetzungen46
Probezeit47
  
Abschnitt V 
Dienstliche Beurteilung 
  
Dienstliche Beurteilung48
Periodische Beurteilung49
Zwischenbeurteilung50
Inhalt der dienstlichen Beurteilung51
Bewertung und Gesamturteil52
Zuständigkeit53
Eröffnung der dienstlichen Beurteilung54
Ausnahmegenehmigungen54a
Dienstliche Beurteilung von Lehrkräften54b
  
Abschnitt VI 
Fortbildung 
  
 55
  
Abschnitt VII 
Übernahme von Beamten 
  
Übernahme von Beamten und Wiedereinstellung früherer Beamter von Dienstherren innerhalb des Geltungsbereichs des Bayerischen Beamtengesetzes56
Übernahme von Beamten und Wiedereinstellung früherer Beamter von Dienstherren außerhalb des Geltungsbereichs des Bayerischen Beamtengesetzes57
  
Abschnitt VIII 
Landespersonalausschuss 
  
Feststellung der Laufbahnbefähigung58
Allgemeine Ausnahmen59
  
Abschnitt IX 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Zuständigkeit der obersten Dienstbehörden60
Erlass von Verwaltungsvorschriften61
Übergangsregelungen62
weggefallen63
In-Kraft-Treten, Anpassung von Vorschriften64
(1) Red. Anm.:
Zur weiteren Anwendung s. § 74 der Verordnung vom 1. April 2009 (GVBl S. 51) und Artikel 70 des Gesetzes vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 571, 764)


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bayern/LbV 1996,BY - LaufbahnV/
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