Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/BewG§81DV - DV § 81 BewG/
Dokument
§ 1 BewG§81DV
Verordnung zur Durchführung des § 81 des Bewertungsgesetzes
Verordnung zur Durchführung des § 81 des Bewertungsgesetzes
Bundesrecht
§ 1 BewG§81DV
In den Fällen, in denen die Einheitswerte der bebauten Grundstücke im Ertragswertverfahren zu ermitteln und die Wertverhältnisse vom 1. Januar 1964 zugrunde zu legen sind, sind außergewöhnliche Grundsteuerbelastungen im Sinne des § 81 des Gesetzes nach Maßgabe der §§ 2 bis 4 zu berücksichtigen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/BewG§81DV - DV § 81 BewG/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=140749,2
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=140749,2
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.