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Art. 1 ÄndStV StBV
Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: ÄndStV StBV,NW
Gliederungs-Nr.: 33
Normtyp: Gesetz

Art. 1 ÄndStV StBV

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.

Der Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen vom 12. September/ 13. Oktober 2003 (GVBl. 2004, S. 107; GV. NRW. S. 778) wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

"Auf die Rechtsverhältnisse der in Satz 1 genannten Personenkreise finden die Ausnahmevorschriften des Gesetzes über die Versorgung der Steuerberater (StBVG NW) vom 10. November 1998 (GV. NRW. S. 661) in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Anwendung."



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ÄndStV StBV,NW - Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen/
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