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Verordnung zum nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz (Denkmalverordnung Nordrhein-Westfalen DenkmalVO NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung zum nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz (Denkmalverordnung Nordrhein-Westfalen DenkmalVO NRW)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: DenkmalVO NRW
Gliederungs-Nr.: 224
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung zum nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz
(Denkmalverordnung Nordrhein-Westfalen DenkmalVO NRW)

Vom 16. August 2022 (GV. NRW. S. 936)

Auf Grund des § 42 Absatz 1 des Denkmalschutzgesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 662) verordnet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen:

Inhaltsübersicht §§
  
Teil 1  
Unterschutzstellung von Denkmälern und deren Eintragung und Löschung über die Denkmalliste  
  
Schutzwirkung und Zuständigkeit1
Digitale Denkmalliste2
Führung der Denkmalliste und Pflege der Bestandsakten3
Veröffentlichung der Denkmalliste4
Rücksichtnahmegebot5
  
Teil 2  
Urkunde und Denkmalplakette  
  
Ausstellung von Urkunde und Denkmalplakette6
  
Teil 3  
Angemessene Ausstattung der Unteren Denkmalbehörden und Aufgabenübertragung  
  
Angemessene Ausstattung der Unteren Denkmalbehörden7
Aufgabenübertragung im Bereich der Denkmalpflege auf Antrag8
  
Teil 4  
Sonstige Vorschriften  
  
Veräußerungsanzeige und Anzeigepflicht9
Kleinere Instandsetzungsarbeiten an (Bau-)Teilen ohne Denkmalwert10
Aussetzen einer Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis durch die Denkmalbehörde11
UNESCO Welterbe12
  
Teil 5  
Übergangsvorschriften  
  
Übernahme der Denkmalliste hinsichtlich der Bodendenkmäler durch das jeweils zuständige Denkmalfachamt13
Anwendung des neuen Denkmalschutzgesetzes bei laufenden Verfahren14
  
Teil 6  
Schlussbestimmungen  
  
Inkrafttreten und Außerkrafttreten15


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/DenkmalVO NRW,NW - Denkmalverordnung Nordrhein-Westfalen/
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