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/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen-Anhalt/HG 2014,ST - Haushaltsgesetz 2014/
Dokument
§ 15 HG 2014
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014 - HG 2014)
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014 - HG 2014)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
§ 15 HG 2014 – Flächenverkäufe
Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, die landwirtschaftlichen Flächen des Landes Sachsen-Anhalt an die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH zum Ertragswert zu veräußern und den Erlös dem Gesamthaushalt zuzuführen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen-Anhalt/HG 2014,ST - Haushaltsgesetz 2014/
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