Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein (ResOG SH)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein (ResOG SH)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: ResOG SH
Gliederungs-Nr.: 312-23
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein (ResOG SH)

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 312-23

Vom 1. Dezember 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1319)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Anwendungsbereich1
Ziele2
Begriffsbestimmungen3
  
Abschnitt 2 
Gestaltungsgrundsätze 
  
Achtung der Grundrechte und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz4
Grundsatz der individualisierten Leistungen und Benachteiligungsverbot5
Integration in die Leistungen des Regelsystems6
Vorrang von sozialer, sozialarbeiterischer und therapeutischer Ausrichtung der Leistungen7
Opferorientierung8
Ressourcenorientierung, Lebensweltorientierung und Digitalisierung9
Durchgehende Leistungen und Krisenintervention10
Kooperation und Übergangsmanagement11
Mitwirkung der Probandinnen und Probanden12
Subsidiaritätsprinzip in der Trägerschaft der Leistungen13
  
Abschnitt 3 
Inhalte und Organisation der Leistungen 
  
Unterabschnitt 1 
Gerichtshilfe 
  
Inhalte der Leistungen14
Organisation der Leistungen15
  
Unterabschnitt 2 
Bewährungshilfe 
  
Inhalte der Leistungen und Zuständigkeit16
Resozialisierungsplan17
Organisation der Leistungen18
  
Unterabschnitt 3 
Führungsaufsicht 
  
Inhalte der Leistungen19
Organisation der Leistungen20
  
Unterabschnitt 4 
Wiedergutmachungsdienste 
  
Inhalte der Leistungen21
Organisation der Leistungen22
  
Unterabschnitt 5 
Forensische Ambulanzen sowie weitere Stellen insbesondere zur therapeutischen und sozialarbeiterischen Behandlung von Sexual- und Gewaltstraftäterinnen und Sexual- und Gewaltstraftätern 
  
Inhalte der Leistungen und Behandlungsplan23
Organisation der Leistungen24
  
Unterabschnitt 6 
Vermittlung in gemeinnützige Arbeit 
  
Inhalte der Leistungen25
Organisation der Leistungen26
  
Unterabschnitt 7 
Integrationsbegleitung am Übergang von der Freiheitsentziehung in die Nachsorge 
  
Inhalte der Leistungen und Resozialisierungsplan27
Organisation der Leistungen28
  
Unterabschnitt 8 
Hilfen für Kinder von Probandinnen und Probanden und deren Angehörige 
  
Inhalte der Leistungen29
Organisation der Leistungen30
  
Unterabschnitt 9 
Resozialisierungsfonds 
  
Inhalte der Leistungen31
Organisation der Leistungen32
  
Unterabschnitt 10 
Ehrenamtliche Angebote 
  
Inhalte der Leistungen33
Organisation der Leistungen34
  
Unterabschnitt 11 
Koordinierung der Freien Träger 
  
Inhalte und Organisation der Leistungen35
  
Unterabschnitt 12 
Sonstige Leistungen 
  
Inhalte und Organisation der Leistungen36
  
Abschnitt 4 
Aufsicht, Beteiligung, Standards, Dokumentation und Auswertung 
  
Aufsicht und Beteiligung37
Standards der Leistungserbringung38
Dokumentation und Auswertung39
  
Abschnitt 5 
Landesbeirat, kriminologische Forschung 
  
Landesbeirat40
Kriminologische Forschung41
  
Abschnitt 6 
Beschwerderecht und gerichtlicher Rechtsschutz 
  
Beschwerderecht42
Gerichtlicher Rechtsschutz43
  
Abschnitt 7 
Datenschutz 
  
Unterabschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Regelungsbereich44
Allgemeine Grundsätze der Datenverarbeitung45
Zulässigkeit der Datenverarbeitung, Einwilligung46
Datengeheimnis47
  
Unterabschnitt 2 
Formen der Datenverarbeitung und Aufsicht 
  
Zulässigkeit der Datenerhebung48
Erhebung bei betroffenen Personen49
Erhebung bei Dritten50
Erhebung von Daten über andere Personen, die nicht Verletzte, Probandinnen oder Probanden sind51
Speicherung und Nutzung52
Übermittlung an öffentliche und nichtöffentliche Stellen53
Aufsicht über die nichtöffentlichen Leistungserbringenden54
Aktenführung; Verordnungsermächtigung55
Fallkonferenzen56
Verantwortliche Stelle57
Gemeinsame Verantwortung58
Akteneinsicht und Auskünfte59
Auskunft und Akteneinsicht für wissenschaftliche Zwecke60
Zentrale Datei, Einrichtung automatisierter Übermittlungsverfahren; Verordnungsermächtigung61
  
Unterabschnitt 3 
Rechte der betroffenen Personen 
  
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung62
Auskunftsrecht der betroffenen Personen63
Löschung64
Einschränkung der Verarbeitung65
Berichtigung66
Rechte der betroffenen Personen auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung67
Mitteilungen68
Anwendungsbereich für nichtöffentliche Leistungserbringende69
  
Unterabschnitt 4 
Befugnisse der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz; Datenschutzaufsichtsbehörde 
  
Befugnisse der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz; Datenschutzaufsichtsbehörde70
  
Abschnitt 8 
Übergangsregelungen, Inkrafttreten, Außerkrafttreten 
  
Übergangsregelungen71
Inkrafttreten, Außerkrafttreten72


/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/ResOG SH,SH - Resozialisierungsgesetz Schleswig-Holstein/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.