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Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung - LVO)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung - LVO)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: LVO
Gliederungs-Nr.: 20301
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen
(Laufbahnverordnung - LVO)

Vom 21. Juni 2016 (GV. NRW. S. 461)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Mai 2022 (GV. NRW. S. 714)

Auf Grund der §§ 9, 42 Absatz 5 und § 92 Absatz 2 des Landesbeamtengesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310) verordnet die Landesregierung:

Inhaltsübersicht §§
  
Abschnitt 1  
  
Unterabschnitt 1  
Allgemeines  
  
Geltungsbereich1
Grundsatz2
Zuständigkeiten für Entscheidungen3
Laufbahnrechtlicher Befähigungserwerb4
Probezeit5
Nachteilsausgleich6
Beförderung, Erprobungszeit7
Beurteilung von Landesbeamtinnen und Landesbeamten8
Nachzeichnung dienstlicher Beurteilungen9
Dienstzeit10
Laufbahnwechsel11
Einstellung früherer Beamtinnen oder Beamter und Einstellung von Beamtinnen oder Beamten anderer Dienstherren12
Erleichterung für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen13
Ausnahmen14
  
Unterabschnitt 2  
Zugang zu den Laufbahnen  
  
Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst15
Laufbahnen besonderer Fachrichtung, Anforderungen und Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit16
  
Abschnitt 2  
Berufliche Entwicklung  
  
Fortbildung und Personalentwicklung17
  
Unterabschnitt 1  
Berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 1  
  
Beförderungsvoraussetzungen18
  
Unterabschnitt 2  
Aufstieg von der Laufbahngruppe 1 in die Laufbahngruppe 2  
  
Grundsätzliche Regelungen19
Ausbildungsaufstieg20
Qualifizierungsaufstieg21
Aufstieg in bestimmte Aufgabenbereiche22
Aufstieg durch Bachelor- oder Diplomstudium mit dem Ziel der Spezialisierung23
  
Unterabschnitt 3  
Berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2  
  
Allgemeine Beförderungsvoraussetzungen24
Modulare Qualifizierung25
Masterstudium26
Masterstudium mit dem Ziel der Spezialisierung27
Beförderungsvoraussetzungen in Ämter nach A 15 oder Ämter mit höherem Endgrundgehalt28
Berufliche Entwicklung in leitenden Funktionen an obersten Landesbehörden29
  
Abschnitt 3  
Besondere Vorschriften für Lehrerinnen und Lehrer an Schulen sowie für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Hochschulen  
  
Unterabschnitt 1  
Gemeinsame Vorschriften  
  
Allgemeines30
Befähigung31
Probezeit32
Laufbahnwechsel33
Zugang zu Leitungsämtern und Ämtern mit besonderen Funktionen34
Befähigung für den Schulaufsichtsdienst und für Ämter mit überwiegend pädagogischen Aufgaben35
  
Unterabschnitt 2  
Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen  
  
Befähigung für Werkstattlehrerinnen und Werkstattlehrer36
Befähigung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an berufsbildenden Schulen37
Befähigung für Technische Lehrerinnen und Technische Lehrer38
Beförderung von Technischen Lehrerinnen oder Technischen Lehrern39
Befähigung für eine Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an Berufskollegs mit einer beruflichen Fachrichtung40
  
Unterabschnitt 3  
Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen  
  
Befähigung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen41
  
Unterabschnitt 4  
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Hochschulen  
  
Befähigung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer als Lehrkräfte für besondere Aufgaben42
Beförderung von Fachlehrerinnen oder Fachlehrern43
Befähigung für Studienrätinnen und Studienräte44
Befähigung für Akademische Rätinnen und Akademische Räte als wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter an einer Hochschule45
Befähigung für Studienrätinnen und Studienräte im Hochschuldienst46
  
Abschnitt 4  
Besondere Vorschriften für Beamtinnen und Beamte der Gemeinden- und Gemeindeverbände  
  
Ausbildung und Prüfung47
Zugangsvoraussetzungen für Leiterinnen und Leiter von Versorgungs- und Verkehrsbetrieben48
Zugangsvoraussetzungen für Leiterinnen und Leiter sowie Lehrerinnen und Lehrer an Studieninstituten für kommunale Verwaltung49
  
Abschnitt 5  
Besondere Vorschriften für einzelne Gruppen von Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter  
  
Aufstiegs- und Beförderungsregelungen für Beamtinnen und Beamte der Landtagsverwaltung, des Geschäftsbereichs des Landesrechnungshofs sowie der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit50
Richterinnen und Richter51
Beamtinnen und Beamte im Geschäftsbereich des Justizministeriums52
  
Abschnitt 6  
Übergangs- und Schlussbestimmungen  
  
Vor dem 1. April 2009 außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung erworbene Befähigungen53
Früher erworbene Befähigungen54
Zuordnung der Laufbahnen besonderer Fachrichtung, besondere Anforderungen an die Ausbildung, Regelungen zur hauptberuflichen Tätigkeit55
Inkrafttreten, Außerkrafttreten56
  
Anlagen Anlagen 1 bis 3


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/LVO,NW - Laufbahnverordnung/
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