Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument


§ 3 EEZV-LRH
Verordnung über die Ernennung, Entlassung und Zurruhesetzung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesrechnungshofs
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Ernennung, Entlassung und Zurruhesetzung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesrechnungshofs
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: EEZV-LRH,NW
Gliederungs-Nr.: 20300
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 3 EEZV-LRH

§ 1 gilt entsprechend für die Erklärung des Einverständnisses zu einer Versetzung in den Landesdienst sowie für die Versetzung zu einem anderen Dienstherrn.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/EEZV-LRH,NW - LRH-ErnennungsV/
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.